Gastbeitrag

Kundenschutz on- und offline gestärkt

„Omnibus-Richtlinie“. Verbraucher sollen vor Täuschung durch Online-Bewertungen und Statt-Preise bewahrt werden.

Wien. Spät aber doch hat Österreich die sogenannte Omnibus-Richtlinie der EU umgesetzt. Die modernisierten und verschärften Compliance-Vorgaben im Verbraucherbereich betreffen fast alle Branchen. Sie reichen von neuen Vorgaben zu Preisermäßigungen und Informationspflichten (z. B. für die Betreiber von Online-Marktplätzen zum Ranking von Produkten) bis hin zu neuen Irreführungsverboten unter dem UWG. Verstöße können nun auch sehr teuer werden – bei grenzüberschreitenden Verstößen drohen Geldstrafen in Höhe von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes.

Ein Bündel an Gesetzesänderungen

Mitte Juli wurde die „EU-Modernisierungsrichtlinie“ (angesichts der Vielzahl an novellierten Gesetzen eben „Omnibus-Richtlinie“ genannt) durch zwei „Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetze“ umgesetzt. Geändert werden damit konkret das Konsumentenschutzgesetz (KSchG), das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Preisauszeichnungsgesetz (PrAG).

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