Oberlandesgericht

Ibiza-Video: Gudenus blitzt gegen Anwalt ab

Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch abgelehnt.

Wien. Ex-FPÖ-Politiker Johann Gudenus, neben Heinz-Christian Strache unfreiwilliger Co-Hauptdarsteller des Ibiza-Videos, ist mit einer Klage gegen dessen Mitorganisator, Anwalt Ramin M., in zweiter Instanz gescheitert. In einem Teilurteil hatte das Landesgericht für ZRS Wien zuvor einen Herausgabeanspruch verneint – angesichts der weltweiten Verbreitung des Videos brächte dies nichts –, den Anspruch auf Auskunft über die Empfänger des Videos und auf Rechnungslegung aber bejaht.

Meinungsfreiheit geht vor

Das Oberlandesgericht lehnt nun auch diese Ansprüche ab. Es verweist auf den OGH, der die Verbreitung des Videos durch die Meinungsfreiheit gerechtfertigt sah. Im Video gab es Hinweise auf Korruption und illegale Parteienfinanzierung; darauffolgende Ermittlungen brachten letztlich die türkis-blaue Regierung zu Fall. Im Lichte der OGH-Entscheidung sei Anwalt M. zu keiner Auskunft verpflichtet, an wen er das geheim aufgenommene Video weitergegeben habe, auch nicht auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung, wie es das Erstgericht angenommen hatte.

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