Hilfeleistung

Notlage? Arzt darf im Ort nicht 100 fahren

Gericht verneinte angeblichen Notstand.

Wien. Um 51 km/h zu schnell wurde ein Arzt in Kärnten erwischt, mit 101 statt 50 im Ort. Er bekämpfte seine Bestrafung mit der Behauptung, zu einer Patientin geeilt zu sein, die sich in einer medizinischen Notlage befunden habe. Das Landesverwaltungsgericht nahm dem Mann die Entschuldigung nicht ab, woraufhin dieser sich ans Höchstgericht wandte. Dort erging es ihm aber nicht besser als schon vor einigen Jahren in einer vergleichbaren Situation.

Entschuldigender Notstand liegt im Fall einer Pflichtenkollision vor, in dem jemand sich oder einen anderen aus schwerer unmittelbarer Gefahr nur retten kann, indem er eine sonst strafbare Handlung begeht. Der Mann gab an, die Patientin hätte nur ihm die Tür öffnen wollen, um eine Behandlung zu bekommen. Die Pflicht zur Hilfeleistung hätte ihn in eine Interessenkollision gestürzt.

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