Compliance

Rechtsverstöße im Betrieb: Wann haftet der Geschäftsführer?

Im Anlassfall ging es um unbezahlte Tankrechnungen von Kunden.
Im Anlassfall ging es um unbezahlte Tankrechnungen von Kunden. (c) Marin Goleminov
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Ein Mitarbeiter eines deutschen Lkw-Tankstellenbetreibers ließ Kunden ihr Kreditlimit überziehen. Für den Schaden haftet nun der Geschäftsführer. Wäre das auch in Österreich möglich?

Wien. Es war ein Fall, wie er leider hin und wieder passiert, wenn Kontrollmechanismen versagen: Bei einer Firma in Deutschland, die LKW-Tankstellen betreibt und dafür Tankkarten ausgibt, hatten drei Kunden ihre Kreditlimits überzogen, die monatlichen Rechnungen höchstens teilweise bezahlt und einen Schuldenberg angehäuft.

Ein Mitarbeiter der Betreiberfirma hatte ihnen dabei noch geholfen: Er hatte ihnen Tankkarten zur Verfügung gestellt, die er auf andere Namen ausgestellt und das dann durch Manipulationen bei der Abrechnung verschleiert hatte. Während seines Urlaubs flog das auf, der Mitarbeiter wurde entlassen und in weiterer Folge wegen Untreue angeklagt. Zu einer Verurteilung kam es jedoch nicht, das Verfahren gegen ihn wurde nach Zahlung einer Geldbuße vorläufig eingestellt (vergleichbar mit der Diversion in Österreich).

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