Coronamaßnahmen

Schulstart ohne Test- und Maskenpflicht

Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP)
Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP)(c) Eva Manhart, APA
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Bildungsminister Polaschek empfiehlt zum Schulstart Corona-Tests auf freiwilliger Basis. Infizierte Schüler und Lehrer sollen mit Maske in die Klasse kommen. Flächendeckende Schulschließungen wird es nicht mehr geben.

Das Schuljahr 2022/23 steht vor der Tür - und damit auch die Frage, wie Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer sich auf „Corona“ vorbereiten sollen. Die Antwort darauf gab Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) am Montag per Pressekonferenz - sowie per Rundschreiben an die Direktoren. Dort wie da betont der Ressortchef: „Gemäß dem Motto 'Mit Corona leben lernen' lautet unser wichtigstes Ziel auch dieses Jahr, einen kontinuierlichen Präsenzunterricht zu gewährleisten und je nach Risikolage gezielt Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen am einzelnen Schulstandort zu setzen.“ Einschränkungen sollen deshalb auf ein „absolut notwendiges Minimum reduziert" werden und „im Gleichklang mit den Regelungen in anderen Lebensbereichen" stehen.

Den Rahmen bilde der „Variantenmanagementplan" der Bundesregierung. Konkret bedeutet das, dass für die erste Schulwoche die Durchführung von regelmäßigen Testungen empfohlen wird. „Die Schülerinnen und Schüler sollen am ersten Schultag nach Möglichkeit bereits getestet, sofern verfügbar am besten mittels PCR-Test, in die Schule kommen“, schreibt Polaschek. „Bitte schaffen Sie an Ihrem Standort auch die Möglichkeit, dass zusätzlich am Montag, Dienstag und Mittwoch der ersten Schulwoche Antigentests – ebenfalls auf freiwilliger Basis – stattfinden können.“ 

Für die zweite Schulwoche erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die das möchten, drei Antigentests für die Verwendung zu Hause, mit denen sie sich beispielsweise am Sonntagabend oder Montagfrüh testen können.

Grundsätzlich empfiehlt das Bildungsministerium den Direktoren, „für das Wintersemester stets genügend Antigentests für Testungen in einem Zeitraum von zwei Wochen vorrätig zu haben“ - folglich maximal drei Tests pro Person pro Woche.

Zeitversetzter Unterrichtsbeginn

Bei besonderer Risikolage können Schulen für maximal zwei Wochen Test- und Maskenpflicht bzw. zeitversetzten Unterrichtsbeginn anordnen, bei Zustimmung der Bildungsdirektion auch länger. Distance Learning könne im kommenden Schuljahr nur mit Erlaubnis der Bildungsdirektion angeordnet werden. Denn: „Die Schulen müssen offen bleiben - es wird keine flächendeckenden Schulschließungen mehr geben“, ergänzt Polaschek am Montag.

Trotz deutlich geäußerter Kritik von Lehrer- und Direktorenvertretung bleibt der Bildungsminister dabei, dass symptomlose Lehrerinnen und Lehrer ab der Sekundarstufe I (Mittelschule, AHS-Unterstufe) trotz Infektion mit einer FFP2-Maske in den Unterricht kommen dürfen. Schulen müssen diesen allerdings einen eigenen (Masken-)Pausenraum zur Verfügung stellen, in diesen Räumen ist außerdem auf besondere Hygienemaßnahmen zu achten.

Das gelte auch für Schülerinnen und Schüler: „Wenn sie infiziert sind, gehen sie bitte mit FFP2-Maske zur Schule“, sagt Polaschek - ausgenommen in den Volksschulen. „Wenn ein sechsjähriges Kind den ganzen Tag mit Maske in der Schule sitzen muss, ist das nicht zielführend - allen anderen ist diese Verantwortung zumutbar.“ 

„Wer sich krank fühlt, bleibt zu Hause“ 

Er sei sehr froh, dass man nun „einheitliche Regelungen“ innerhalb der gesamten Gesellschaft habe, meint Polaschek. „Wir haben endlich eine gesundheitspolitische Gesamtstrategie, die auch den Schulbereich umfasst.“ Er sei erleichtert, dass man sich mit Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) darauf verständigen habe können. Verständnis - und Eigenverantwortung - erhoffe er sich auch von allen Lehrenden und Lernenden. Soll heißen: „Wer sich krank fühlt, bleibt zu Hause - das gilt für alle Krankheiten.“ 

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