Die Großbank schreibt 254 Millionen Euro ab – will aber Schadenersatzansprüche weiter gerichtlich verfolgen.
Wien. Fast zehn Jahre hat der Rechtsstreit zwischen der Stadt Linz und der Bawag gedauert, aber nun steht endgültig fest, dass der Swap-Vertrag zwischen ebendiesen Parteien unwirksam ist. Denn der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das Zwischenurteil des Oberlandesgerichts Wien bestätigt. Das bedeutet, dass der Swap 4175 nicht rechtsgültig zustande gekommen ist und daher nie Bestand hatte. Als Folge des Urteils schreibt die Bawag die Forderung gegen die Stadt Linz in Höhe von 254 Millionen Euro bilanziell ab.
In dem sogenannten Swap-Prozess ging es ursprünglich um mehr als eine halbe Milliarde Euro. Der Swap 4175 wurde im Februar 2007 zwischen der Stadt Linz und der Großbank abgeschlossen – die Franken-Zinswette sollte das Risiko der Stadt minimieren. Diese hat damals einen 195 Millionen schweren Kredit in Schweizer Franken aufgenommen. Ein Swap ist ein Tauschgeschäft und in diesem Fall ein Währungs- und Zinsswap. Abgeschlossen hatte dieses Geschäft im Jahr 2007 der Linzer Finanzdirektor Werner Penn, im Rahmen einer Vollmacht der Stadt Linz. Doch das Geschäft entwickelte sich für die oberösterreichische Hauptstadt nach anfänglichen Zinsgewinnen durch die Bankenkrise 2008 katastrophal.