Urteil

Tesla-Batterie wurde Fall fürs Gericht

Für E-Autokäufer wichtig: Wie bald muss man zur Ladestation?
Für E-Autokäufer wichtig: Wie bald muss man zur Ladestation? (c) APA/dpa-Zentralbild/Jens Büttner (Jens B�ttner)
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Die „90 kWh“-Batterie in einem früheren Tesla-Modell hielt nicht, was beim Verkauf versprochen worden war, stellte ein österreichisches Gericht fest und sprach einem Kunden Schadenersatz zu.

Wien. Runde Zahlen sind einprägsamer, keine Frage. Aber berechtigt das Autofirmen, bei der Batteriekapazität von Elektrofahrzeugen ein bisschen aufzurunden? Nein, entschied das Landesgericht Graz in einem Fall, der durchaus Beispielswirkung haben könnte.

Ein Autobesitzer hatte die Tesla Motors Austria GmbH geklagt. Es ging um ein im März 2017 angeschafftes Auto, einen Tesla Model S 90D. Insgesamt drei Beanstandungen brachte der Erwerber vor, in zwei Punkten gab ihm das Gericht teilweise recht und sprach ihm in Summe 2500 Euro zu: 500 Euro wegen eines optischen Mangels am Display, der auch nach einem Austausch wieder aufgetreten war. Und 2000 Euro wegen der nicht den Erwartungen entsprechenden Bruttokapazität der Batterie.

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