In Rumänien darf “Hamlet” nur mit Weglassung des berühmten Monologs aufgeführt werden.
Neue Freie Presse am 10. Juni 1923
Der „Irish Independent“ verzeichnet die Meldung, daß die Zensurbehörde in Rumänien die Aufführungen von Shakespeares „Hamlet“ nur mit Weglassung des berühmten Monologs gestatte. Denn der Monolog, heißt es in der Begründung, reize zur Revolution auf.