Zwei Milliarden Euro

Wiener Landesregierung segnet Vertrag mit Bund zu Wien Energie ab

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Die Regierungsparteien SPÖ und Neos - und damit die Mehrheit - stimmten dem Vertrag zu, ebenso die ÖVP-Stadträtin Jungnickel. Die FPÖ stimmte dagegen. Die Grünen haben sich noch nicht geäußert.

Die Wiener Landesregierung hat den Vertrag mit dem Bund - also konkret mit der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) - abgesegnet. Dieser besagt, dass der Bund dem Land Wien zwei Milliarden Euro kurzfristig für die Wien Energie zur Verfügung stellt. Im Schreiben zum entsprechenden Umlaufbeschluss wird gewarnt, dass es ohne der Vereinbarung zu einem Versorgungs-Aus kommen könnte.

In einer Mitteilung der Magistratsdirektion vom Donnerstag wurde darauf verwiesen, dass die OeBFA mit Wien einen Vertrag nur auf Landesebene abschließen könne. Die Genehmigung müsse somit durch die Wiener Landesregierung erfolgen. "Um ehestmöglich die Finanzmittel für den Ernstfall abrufen zu können, war die Vertragsgenehmigung durch die Landesregierung dringend erforderlich", hieß es.

SPÖ und Neos stimmen zu, FPÖ dagegen

Vorgegangen wurde darum mittels Umlaufbeschluss. Dieser wurde von den Regierungsparteien SPÖ und Neos angenommen, hat also eine Mehrheit. Bei der ÖVP stimmt Stadträtin Isabelle Jungnickel zu, die FPÖ stimmte dagegen. Die Grünen haben sich laut Magistrat noch nicht geäußert.

In weiterer Folge wurde ein Kreditrahmenvertrag zwischen Stadt und Stadtwerken abgeschlossen. Dieser fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde und nicht des Landes - was bedeutet, dass Ludwig als Bürgermeister von der Notkompetenz (die er als Landeshauptmann in dieser Form nicht hat, Anm.) erneut Gebrauch machen konnte. Dies habe er angesichts der Dringlichkeit getan, teilte man mit.

Finanzrahmen bisher nicht in Anspruch genommen

Der Vertrag ermögliche im Bedarfsfall die Überweisung der Bundesmittel zur Liquiditätssicherung an die Wien Energie. Bis dato wurde der vom Bund eingeräumte Finanzrahmen aber nicht in Anspruch genommen, hieß es.

Im Umlaufbeschluss wird auf die derzeit "erheblichen Schwankungen" hingewiesen, denen die Handelspreise für Strom und Erdgas unterliegen würden. Zuletzt seien, so wird betont, bereits hinterlegte Sicherheiten wieder freigeworden. Man gibt aber zu bedenken, dass erneut erhebliche Preissteigerungen eintreten könnten, "die die Hinterlegung zusätzlicher Sicherheiten in beträchtlicher Höhe an den Energiebörsen erforderlich machen".

Kreditlinie bis 23. April gewährt

"Würde die Wien Energie GmbH einer Aufforderung zur Hinterlegung von Sicherheiten nicht rechtzeitig nachkommen, hätte dies eine Glattstellung zufolge und es würden sämtliche bestehende Terminkontrakte aufgelöst werden. Da in einem solchen Fall die Wien Energie GmbH ihren bestehenden Lieferverbindlichkeiten nicht mehr nachkommen könnte, wäre die Versorgungssicherheit der Kundinnen und Kunden der Wien Energie nicht mehr gewährleistet. Darüber hinaus hätte ein solcher Umstand massive Auswirkungen auf die gesamte Energieversorgung Österreichs", wird gewarnt.

In dem Vertrag zwischen Bund und Wien wird festgelegt, dass die Kreditlinie innerhalb von zwei Stunden abrufbar ist. Sie wird bis April 2023 gewährt. Die Stadt wird auch verpflichtet, dem Bund Bericht über die Sicherstellung der Energieversorgung durch die Wien Energie zu erstatten. Schon bis 15. September muss Wien dem Bund klarlegen, aus welchen Gründen es zu der "angespannten Liquiditätssituation" gekommen ist.

Der Vertrag läuft bis April 2023. So lange wird auch ein Vertreter des Bundes in das Aufsichtsgremium der Wien Energie entsendet. Rückflüsse müssen "umgehend" an die Bundesfinanzierungsagentur zurückgezahlt werden, wurde festgelegt. Wien verpflichtet sich zudem, dass die Gehälter der Mitarbeiter des Unternehmens nicht unangemessen im Vergleich zu jenen der Gemeindeverwaltung ausfallen. Auch für Prämien oder Gewinnausschüttungen gibt es strenge Regeln. Es dürften dafür keinesfalls die bereitgestellten Mittel herangezogen werden, wird betont.

(APA)

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