Abwälzung

Freund bietet Dienst als Chauffeur an und verkauft Auto: Klage erfolgreich

Der vermeintliche Erwerber eines Pkw musste doppelt zahlen, die Mehraufwendungen konnte er sich aber nun zurückholen.

Wien. Es ist der Albtraum jedes Käufers. Das Geld ist übergeben, doch dann stellt sich heraus, dass man trotzdem nicht Eigentümer des Objekts geworden ist. Das passierte einem Mann, der für einen Gebrauchtwagen knapp 15.000 Euro gezahlt hatte.

Und so forderte auch noch die Seite des echten Eigentümers Geld. Man verglich sich, indem der Käufer weitere 6000 Euro zahlte, dazu kamen noch 1000 Euro Vertretungsgebühren. Als es nun aber darum ging, die Mehrkosten beim falschen Verkäufer einzufordern, blockte dieser ab, weil er den Vergleich als unnötig befand. Hat der (doppelte) Käufer wenigstens vor Gericht die Möglichkeit, die Mehrkosten von 7000 Euro vom falschen Verkäufer zurückzufordern?


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