Rechtspanorama

Uber darf Fahrten billiger anbieten

Verwaltungsgericht hebt Strafe auf: Zuschlag für bestellte Fahrt kein Muss.

Wien. Mit einer Serie von Strafen wurde ein Wiener Taxiunternehmen bedacht, das nach Meinung des Wiener Magistrats zu billig unterwegs war. Es sollte dafür 2695 Euro zahlen. Wie nun aber das Verwaltungsgericht Wien entschied, erfolgte diese Sanktion zu Unrecht.
Es ging um Fahrten, die über die App von Uber bestellt worden waren. Der Fuhrlohn kann – was bei Uber-Bestellungen in der Mehrzahl der Fälle gemacht wird – im Vorhinein fix vereinbart werden. Er muss sich aber in einem bestimmten Preisband bewegen, wie es nach einer Verordnung des Landeshauptmanns („Wiener Taxitarif“) vorgesehen ist.

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