Mann wollte geschiedener Frau in neuer Beziehung keine Alimente mehr zahlen. Er muss aber.
Wien. Wenn ein Geschiedener seiner ehemaligen Ehefrau Unterhalt zahlen muss, ruht deren Anspruch, wenn sie eine Lebensgemeinschaft mit einem anderen eingeht (und vice versa). Doch wann liegt eine solche vor? Genügt nahes Zusammenleben zweier Personen, die als „Paar“ und „zusammengehörend“ wahrgenommen werden?
Nicht unbedingt, wie aus einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) hervorgeht. Der Geschiedene, der sich geradezu „sittenwidrigen“ Forderungen ausgesetzt sieht, muss in diesem Fall weiter Alimente zahlen.