Bundesliga

Austria Klagenfurt hatte Spieler illegal beschäftigt

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Austria Klagenfurt soll laut eines Medienberichts in der vergangenen Saison drei Spieler kurzfristig illegal beschäftigt haben.

Austria Klagenfurt hat einen Fehler im Anmeldeverfahren bei zwei seiner Spieler eingestanden. Das teilte der Fußball-Bundesligist am Donnerstag mit. Wie der ORF zuvor berichtet hatte, bemerkte das Arbeitsmarktservice (AMS) Kärnten bei einer Routinekontrolle, dass ein Spieler im Mai und zwei im Juni während der vergangenen Saison "in einem gewissen Zeitraum gar keine Beschäftigungsbewilligung hatten".

Diese seien "somit nicht nur nicht spielberechtigt gewesen", sondern hätten "auch illegal gearbeitet". Austria Klagenfurts Präsident Herbert Matschek gestand am Donnerstagnachmittag einen Fehler im Anmeldeverfahren "bei zwei Spielern" ein.

"Für die betreffenden Spieler wurde die Rot-Weiß-Rot-Karte am 22. Juni ordnungsgemäß beantragt, diese wurde von den zuständigen Behörden jedoch erst zum 22. Juli ausgestellt. Aufgrund einer fehlerhaften Kommunikation intern wurden die beiden Spieler mit Beginn des Vertragsverhältnisses zum 1. Juli auch beim Hauptverband der Gesundheitskasse angemeldet, was erst nach der Aushändigung der Rot-Weiß-Rot-Karten hätte erfolgen dürfen", wurde Matschek in einer Aussendung zitiert.

Nun gehe es darum, im Dialog mit dem AMS und weiteren zuständigen Behörden zügig für Klarheit zu sorgen. "Wir bedauern diesen Fehler zutiefst und werden alles tun, um das Thema sauber abzuarbeiten, weisen aber zugleich darauf hin, dass kein finanzieller Schaden entstanden ist und die betreffenden Spieler auch in keinem Pflichtspiel der laufenden Saison zum Einsatz gekommen sind, bevor die Spielberechtigung durch den ÖFB und die Liga erteilt worden war", ergänzte Matschek. Die Bundesliga schloss unterdessen aus, dass Spieler ohne Spielgenehmigung zum Einsatz kamen. Alle Profis benötigen bei der Anmeldung zwingend eine Arbeitsbewilligung, hieß es gegenüber der APA.

Das AMS sei bei einer Prüfung draufgekommen, dass die betroffenen Personen "schon beim Hauptverband angemeldet worden" sind und nicht wie korrekterweise zuvor schon bei der Gesundheitskasse. "Das Vergehen war, dass man erst dann anmelden kann, wenn die Person von der Aufenthaltsbehörde die Rot-Weiß-Rot-Karte bekommt, erst dann ist es legal, alles vorher ist illegal", sagte AMS-Geschäftsführer Peter Wedenig zum ORF. Das gesetzliche Vergehen sei wie üblich der Finanzpolizei gemeldet worden. Als Konsequenz für den Club droht, dass er für ein Jahr "keine Drittstaatsangehörigen anstellen" darf.

(APA)

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