Amtswohnung

Büro, Schloss, Villa: Was braucht ein Präsident?

Würde ein Staatsoberhaupt auf sein Recht pochen, müsste die Regierung eine Wohnung für ihn finden.

Sein Büro hat er in der Hofburg, einen zweiten Amtssitz im früheren kaiserlichen Jagdschloss in Mürzsteg. Aber der Gesetzgeber meint es mit dem Staatsoberhaupt noch besser: „Dem Bundespräsidenten gebührt eine Amtswohnung“, heißt es im Bundesbezügegesetz. Auch wenn seit Thomas Klestils Zeiten kein Staatsoberhaupt mehr Wert auf eine vom Staat gezahlte Residenz gelegt hat.

Die einstige Amtsvilla in Wien Döbling mit der noblen Adresse Hohe Warte 36 wurde samt Grundstück im Jahr 2007 verkauft. Was wäre aber, wenn ein neuer Bundespräsident plötzlich eine Amtswohnung einfordern würde, wäre die Republik dafür gerüstet? Und wie nötig hat man als Präsident eine standesgemäße Bleibe zur Repräsentation?

Ein „Presse“-Rundruf zeigt, dass auch innerhalb der Institutionen nicht so schnell klar ist, wer für die Beschaffung einer präsidialen Wohnung eigentlich zuständig wäre. Hätte die Bundesimmobiliengesellschaft ein passendes Objekt für einen Bundespräsidenten parat? Dafür sei man nicht zuständig, wird betont. Weiß das Finanzministerium von Magnus Brunner mehr, weil eine Amtswohnung ja aus dem Bundesbudget zu zahlen wäre? Wieder Fehlanzeige, man verweist auf Werner Koglers Ministerium für öffentlichen Dienst.

Dieses ist zwar für Staatsbedienstete zuständig. Aber die Amtswohnung für den Präsidenten müsste man erst einmal beschaffen. „Zuständig ist dafür das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft“, erklärt man im Beamtenministerium. Und heureka, im Ressort von Martin Kocher bestätigt man nach einer Nachdenkpause dann auch, für präsidiales Wohnen verantwortlich zu sein. Aber ebenso, dass man kein Objekt für einen Bundespräsidenten im Auge hätte. „Wie bereits in der Vergangenheit üblich, wird die Frage einer Amtswohnung für das Staatsoberhaupt erst dann erörtert, wenn die Person des neuen Amtsträgers feststeht“, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium.

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