Markennamen

Auch die besten Mitarbeiterinnen sind keine Marke

Bezeichnung für Süßigkeiten kann nicht geschützt werden.

Wien. Schokolade, Kakao, Marzipan: Es ist ein süßes Gebiet, für das sich jemand einen Markennamen schützen lassen wollte. „Für die besten Mitarbeiterinnen der Welt“, sollte die Bezeichnung lauten.

Zu banale, bloß beschreibende Worte darf man sich aber nicht eintragen lassen. Ein Markenname muss zumindest einen Denkprozess bei den Kunden oder Geschäftspartnern auslösen. Und so lehnte das Patentamt die Eintragung ab. Auch das Oberlandesgericht Wien gab dem süßen Anliegen Saures. „Dass ,Mitarbeiterinnen‘ (f.) genannt sind, wird genauso wenig einen besonderen Denkprozess auslösen wie der Umstand, dass man auch ,Mitarbeitern‘ (m.) Schokolade schenken kann“, erklärte es (33 R19/22i).

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