Aufenthaltsverbot

Schlepper muss Österreich verlassen

Pakistaner wollte wegen Familienlebens bleiben.

Wien. Im Jahr 2010 war der pakistanische Staatsbürger illegal nach Österreich gereist. 2013 bestätigte der damalige Asylgerichtshof, dass der junge Mann in seiner Heimat nicht verfolgt werde und ausgewiesen gehöre. Dazu kam es nicht, denn er heiratete eine Rumänin. So erhielt er als Angehöriger einer EWR-Bürgerin eine Aufenthaltskarte für Österreich.

Doch der Mann wurde Mitglied einer kriminellen Vereinigung und verhalf als Schlepper Fremden gegen Bezahlung zur Einreise nach Österreich. Dazu intervenierte er bei DHL, damit er ein Paket aus Pakistan erhält. In diesem waren 520 Gramm Heroin. Auch Körperverletzung stand auf dem Kerbholz des Mannes. Und so stellte sich vor Gericht die Frage: Kann der Mann mit einem Aufenthaltsverbot in Österreich belegt werden, oder spricht sein Recht auf Privat- und Familienleben doch für einen Verbleib im Inland?

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