Gastbeitrag

Untreue ist keine Frage des Gewerbes

Ein Mitarbeiter darf auch dann nicht seinen Betrieb konkurrenzieren, wenn diesem die Gewerbeberechtigung dafür fehlt.

Linz. Nicht nur Eheleute, sondern auch Arbeitnehmer müssen treu sein. Aus dieser Treuepflicht folgt das Verbot an den Angestellten, seinem Arbeitgeber Konkurrenz zu machen. Doch was gilt, wenn der Arbeitgeber gar keine Berechtigung zur Ausübung eines Gewerbes hat?


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