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Schon heute regeln, was wichtig ist: Vermögensweitergabe

Generationenvorsorge ist ein wichtiges Thema.
Generationenvorsorge ist ein wichtiges Thema.(c) Shutterstock
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Eine verantwortungsvolle Generationenvorsorge und Vermögensweitergabe beginnt mit Information und Planung. Lebensversicherungen können hier eine gute Lösung sein, um Familien und Partner abzusichern und Vermögen selbstbestimmt weiterzugeben.

Laut Expertenschätzungen werden in Österreich jährlich 15 bis 20 Milliarden Euro vererbt. Für die verantwortungsvolle Generationenvorsorge und Vermögensweitergabe können Lebensversicherungen ein wichtiger Bestandteil sein. Sie ermöglichen es, Familien und Partnerinnen bzw. Partner abzusichern und Vermögen selbstbestimmt weiterzugeben – egal, wer auf dem Papier zur Familie zählt. Wir haben für Sie spannende Fakten zum Thema Vererben zusammengestellt:

Die gesetzliche Erbfolge

Sie richtet sich nach der Blutsverwandschaft (Parentelsystem)

  • Die direkten Nachkommen (Kinder, Enkel usw.) erben 2/3.
  • Ehepartner/eingetragene Partner erhalten 1/3.
  • Weitere Verwandte erben, wenn es keine direkten Nachkommen gibt.
  • Lebensgefährten erben nur, wenn es keine Verwandten bzw. Ehepartner/eingetragene Partner mehr gibt.

Testament und Pflichtteile

Mit einem Testament können Sie bestimmen, wer erben soll – z.B. auch Lebensgefährten. Aber auch mit Testament steht bestimmten Personen ein gesetzlich geregelter Pflichtteil zu. Die Pflichtteilsquote ist die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruches. Dieser Pflichtteilsanspruch ist immer ein Geldanspruch, den der Erbe an die Pflichtteilsberechtigten (Ehepartner/eingetragene Partner, Kinder – ehelich, unehelich, adoptiert –, Enkel) zahlen muss.

Das namentliche Bezugsrecht bei Lebensversicherungen

Durch das namentliche Bezugsrecht fällt die Versicherungssumme im Ablebensfall nicht in die Verlassenschaft, sondern steht dem namentlichen Bezugsberechtigten sofort zur Verfügung – z.B. dem Ehepartner oder Lebensgefährten. Lebensversicherungen eignen sich ideal zur Pflichtteils-Vorsorge, zur Generationenvorsorge, für die Absicherung von nicht erbberechtigten Personen oder auch für die Bestattungsvorsorge. Das namentliche Bezugsrecht kann jederzeit, einfach und unkompliziert geändert werden.

Auf die Planung kommt es an

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www.bankaustria.at/vererben-und-erben

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