Klimaschutz

Deutsche Umwelthilfe scheitert mit Klage gegen Mercedes

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Nach Auffassung der zuständigen Zivilkammer stehe den Klägern kein Anspruch auf Unterlassung des Verkaufs von Verbrennungsmotoren zu, teilte das Gericht am Dienstag mit. Mercedes-Benz begrüßte die Entscheidung.

Das deutsche Landgericht hat eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wegen unzureichendem Klimaschutz gegen den Autobauer Mercedes-Benz abgewiesen. Nach Auffassung der zuständigen Zivilkammer stehe den Klägern kein Anspruch auf Unterlassung des Vertriebs von Verbrennungsmotoren zu, teilte das Gericht am Dienstag mit. Mercedes-Benz begrüßte die Entscheidung und erklärte, das Unternehmen sehe sich dadurch in seiner Rechtsauffassung bestätigt.

Gesetzliche Vorgaben zu erlassen sei ausschließlich Aufgabe des Gesetzgebers, nicht der Gerichte, so der Autobauer. Die DUH kündigte Berufung vor dem Oberlandesgericht an.

Die Umwelthilfe will erreichen, dass Mercedes spätestens bis zum Jahr 2030 den Verkauf von Pkw mit Verbrennungsmotor einstellt. Allein durch die 2021 verkauften Autos sei der Konzern weltweit für 65,5 Millionen Tonnen klimaschädliches CO₂ verantwortlich. Dies sei mehr als Länder wie Finnland, Norwegen oder Portugal. Das CO₂-Restbudget, das Mercedes nach DUH-Berechnungen noch zustehe, sei bereits dramatisch klein. Blieben die Emissionen auf demselben Niveau, müssten bereits 2026 die letzten Verbrenner vom Band laufen. "Es geht hier darum, dass große Konzerne mit einem CO₂-Fußabdruck, der größer als viele Staaten ist, einen verbindlichen Ausstiegspfad aus ihren Treibhausgasemissionen haben müssen", sagte DUH-Rechtsanwalt Remo Klinger.

Das Gericht erklärte, eine Interessenabwägung zwischen den Grundrechten setze voraus, dass für die Kläger aus dem zu untersagenden Verhalten der Beklagten ergebende Folgen zumindest absehbar seien. Das sei hier jedoch nicht der Fall. Der von der DUH verlangte Anspruch stehe zudem im Widerspruch zu der verfassungsrechtlichen Aufgabenteilung zwischen der Gesetzgebung durch das Parlament und den Gerichten.

Auch BMW und Wintershall angeklagt

Dem hielt die DUH entgegen, die Umweltorganisation sei gezwungen, vor Gericht zu ziehen, da der Gesetzgeber nicht aktiv werde. Neben Mercedes klagt die Umwelthilfe auch gegen den Autobauer BMW und den Öl- und Erdgaskonzern Wintershall Dea. Wintershall soll verpflichtet werden, ab spätestens 2026 keine neuen Öl- und Gasfelder mehr zu erschließen - der Versorger hat CO₂-Neutralität bis 2030 in Aussicht gestellt. Gegen Volkswagen läuft eine ähnliche Klage.

Die DUH und der Umweltverband Greenpeace hatten nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz im vergangenen Jahr angekündigt, gegen die Autobauer und Wintershall zu klagen. Konkret verlangen die Verbände mit Verweis auf die Vorgaben des Pariser Klimaschutzabkommens einen Ausstieg der Autobauer aus der Produktion von Verbrennungsmotoren bis 2030. In der EU sollen zur Umsetzung der Klimaziele ab 2035 keine Benziner und Diesel-Autos mehr zugelassen werden.

(APA)

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