Gastkommentar

Ein Berufsverbot für Sebastian Kurz als Bundeskanzler?

Überlange Verfahren sind in Österreich systemische Gewohnheit geworden.

Der Autor:

Dr. Georg Vetter (*1962) ist Anwalt. Er war Mitglied des Teams Stronach, wechselte 2015 in den Parlamentsklub der ÖVP, schied 2017 aus dem Nationalrat aus.

Seit mehr als einem Jahr wird gegen Sebastian Kurz ermittelt, aber nicht angeklagt. Dies kommt einem Berufsverbot als Bundeskanzler gleich. Damit wird auch das Vertrauen in die Justiz beschädigt. Dass die Vorwürfe gegen Kurz mittels juristischer Kraftakte konstruiert erscheinen, lassen wir einmal beiseite. Schauen wir auf die Dauer des Verfahrens. Schon längst hätte die Staatsanwaltschaft Anklage erheben müssen. Dass überlange Verfahren in Österreich zur systemischen Gewohnheit geworden sind, mildert den permanenten Verstoß gegen den Grundsatz des fair trial nicht.

Auf der krampfhaften Suche nach einem strafrechtlichen Substrat möchte die Staatsanwaltschaft nun sämtliche Daten Dutzender Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes über mehrere Jahre durchforsten. Dieses Begehren fernab der Beschuldigtenrechte eines modernen Strafrechts nennt Michael Rohregger von der Rechtsanwaltskammer Wien „Sippenhaftung 2.0“. Unschuldsvermutung und Rechtsstaat leiden zwangsläufig.

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