Bis Behörden von Todesfällen informiert sind, vergehen oft Wochen. Darum erhalten nun auch Tausende Tote die 500 Euro. Der Staat nimmt das Geld auch nach Aufforderung nicht zurück.
Gerhard F. bezeichnet sich selbst als „ehrliche Haut“. Er will nichts, was ihm nicht zusteht. Darum meldete er auch pflichtbewusst, dass seine eben verstorbene Mutter den 500-Euro-Klimabonus nach ihrem Ableben überwiesen bekommen hatte. Und dass er diesen Betrag zurückgeben wolle. Nur: Der Staat wollte das Geld zu F.s Verwunderung gar nicht wieder. Es geht in die Erbmasse über, er bekommt den Klimabonus als Alleinerbe somit gleich zweimal. Der Fall ist keine Ausnahme.