ÖVP-Ermittlungen

Anklage und Prozess gegen Ex-Ministerin Karmasin stehen bevor

Für zwei Studien hatte Karmasin dem Ministerium insgesamt 140.268 Euro in Rechnung gestellt.
Für zwei Studien hatte Karmasin dem Ministerium insgesamt 140.268 Euro in Rechnung gestellt.APA/ROLAND SCHLAGER
  • Drucken

Die frühere ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin dürfte sich bald vor Gericht verantworten müssen. Es geht um den Weiterbezug ihres Gehalts und um Preisabsprachen bei Studien für das Sportministerium.

Für Ex-Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) wird es juristisch eng. Im Zuge der Ermittlungen haben sich zwei Nebenfälle ergeben, die schon bald vor Gericht landen dürften. Karmasins Anwalt Norbert Wess rechnet mit einem Verfahren in der Causa um Aufträge vom Sportministerium, die sich Karmasin mit illegalen Preisabsprachen verschafft haben soll. Für zwei Studien hatte Karmasin dem Ministerium insgesamt 140.268 Euro in Rechnung gestellt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) habe einen entsprechenden Vorhabensbericht auf den Weg gebracht, berichtet das Ö1-"Morgenjournal“ am Donnerstag und bezieht sich auf einen Bericht des Magazins „Profil".

Demnach geht es auch um eine Gehaltsfortzahlung, die Karmasin nach ihrer Amtszeit beantragt hat, obwohl sie andere Einkünfte hatte. Dafür wurde inzwischen eine Rückzahlung eingeleitet.

Gegen das Kartellgesetz verstoßende Absprachen

Karmasins zeitlich erste Studie für das Sportministerium zum Thema "Motivanalyse Bewegung und Sport", die sie im April 2020 abrechnete, hatte ein Auftragsvolumen von 63.600 Euro. "Auftrag war, mittels Befragung einer breiten Zielgruppe die Gründe zu erheben, warum in Österreich bestimmte Personengruppen Sport bzw. keinen Sport betreiben. Dazu wurden insbesondere Fragen zur subjektiven Wahrnehmung von Vorteilen und Nutzen, Barrieren, Angeboten, Kampagnen u.ä. gestellt und ausgewertet", beschreibt das Ministerium in einer Anfragebeantwortung den Inhalt der Studie, die "der internen Abstimmung" gedient habe. Eine Veröffentlichung sei nicht vorgesehen gewesen.

Den Zuschlag dafür soll Karmasin bekommen haben, indem sie laut WKStA zwei andere Meinungsforscherinnen - darunter ihre ehemalige Mitarbeiterin, die ebenfalls in der ÖVP-Affäre als Beschuldigte geführte Sabine Beinschab - dazu brachte, Mitte 2019 mit ihr abgesprochene, preislich höher veranschlagte Anbote zu legen, sodass am Ende sie als Bestbieterin den Zuschlag bekam. Für WKStA handelte es sich dabei um rechtswidrige, gegen das Kartellgesetz sowie das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) verstoßende Absprachen.

Strafmaß von bis zu drei Jahren jeweils

Ähnliches soll sich im Zusammenhang mit der Studie "Frauen im Vereinssport" wiederholt haben, die Karmasin im Juli 2021 abrechnete. Wiederum soll sie im Vorfeld Beinschab und die andere Berufskollegin zu mit ihr akkordierten überhöhten Anboten bewogen und als vermeintliche Bestbieterin den Auftrag mit einem Volumen in Höhe von 76.688 Euro erhalten haben. Die später auf der Website des Sportministeriums veröffentlichte Studie untersuchte "anhand von Befragungen, Gruppendiskussionen und ExpertInneninterviews die Motive und Barrieren weiblicher Mitglieder in Sportvereinen".

Das Strafmaß sei in beiden Anklagen – dem Weiterbezug der Zahlungen und den Preisabsprachen bei Studien für das Sportministerium – mit bis zu drei Jahren bemessen, hält Karmasins Anwalt Norbert Wess fest. Es handle sich „nur“ um Vergehen, und nicht um Verbrechen.

(APA/red.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Die damalige Familienministerin Sophie Karmasin nach einem Ministerrat im September 2017.
Ermittlungsakten

Karmasin: "Noch nicht verrechnen, darf nix verdienen"

Ex-Familienministerin Sophie Karmasin bezog neben ihrem Gehalt Provisionen für Umfragen. Nach Ausscheiden aus der Politik erledigte sie trotz Ministerfortzahlung von 74.000 Euro lukrative Aufträge, wie ein der „Presse“ vorliegender Bericht zeigt. Dabei sind Nebenverdienste per Gesetz verboten.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.