Öffentlicher Verkehr

Wiener Linien wegen Diskriminierung bei Semesterticket verurteilt

APA/HELMUT FOHRINGER
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Das Semesterticket kostet für Studierende ohne Hauptwohnsitz in Wien doppelt so viel. Das ist eine unzulässige Ungleichbehandlung, so das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien.

Die Wiener Linien sind aufgrund einer Diskriminierung beim Kauf eines Semestertickets rechtskräftig verurteilt worden. Ein Ticket für Studierende mit Hauptwohnsitz außerhalb Wiens kostet 150 Euro, für ansässige 75 Euro. "Ticketerstattung.at" klagte die Erstattung der Preisdifferenz von 75 Euro sowie 300 Euro pro Ticket für die "erlittene persönliche Beeinträchtigung in Zusammenhang mit der Ungleichbehandlung", hieß es von der Plattform am Donnerstag.

Der Musterklage wurde vollumfänglich stattgegeben, weshalb Studierenden nach diesem Urteil 375 Euro pro Semesterticket zustehen. Bisher schlossen sich rund 3000 Studierende dem Sammelverfahren an. Die Summe belaufe sich derzeit auf mehr als vier Millionen Euro. Betroffen sind alle ohne Hauptwohnsitz in Wien. Dass die Wiener Linien Studierende aufgrund ihres Hauptwohnsitzes ungleich behandeln, ist laut eines rechtskräftigen Urteils des zuständigen Landesgerichts sachlich nicht gerechtfertigt.

Wiener Linien hatten Berufung erhoben

Die Plattform "Ticketerstattung.at" wurde von der Scrimber IT-Service GmbH ins Leben gerufen. "Wir haben in erster und zweiter Instanz vollumfänglich gewonnen und freuen uns, dass die Gerichte unserer Rechtsansicht folgen", sagte Geschäftsführer Constantin Gulner. Die Planungen für das Sammelverfahren laufen schon seit 2020.

Nach der erstinstanzlichen Entscheidung im Dezember 2021 haben die Wiener Linien Berufung erhoben. Der Rechtsstreit wurde damit beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien anhängig. Das erstinstanzliche Urteil wurde von der zweiten Instanz zur Gänze bestätigt. Eine Revision beim Obersten Gerichtshof ist nicht mehr möglich.

Wiener Linien prüfen Urteil

Die Teilnahme am Sammelverfahren über die Plattform ist weiterhin möglich. Studierende mit Hauptwohnsitz außerhalb Wiens, die ein oder mehrere Semestertickets um 150 Euro erworben haben, können sich dem Verfahren anschließen. Sobald die Wiener Linien die Ansprüche überwiesen haben, werden 73 Prozent des Betrags an die Studierenden ausbezahlt. Der Rest verbleibt bei der Plattform für die erfolgte Übernahme des Prozesskostenrisikos sowie den administrativen Aufwand bei der Durchsetzung der Ansprüche. "Wir hoffen, den Studierenden bald ihre Ansprüche überweisen zu können", hieß es von der Plattform.

Die Wiener Linien bestätigten am Donnerstag das Urteil in einer Stellungnahme. "Das Berufungsurteil liegt uns seit gestern Abend vor und wird nun von uns geprüft", hieß es.

(APA)

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