Eine bisher geheime Rechts-Expertise liegt der „Presse“ vor. Darin wird ein neuer Verdacht geäußert.
Jetzt liegt es der „Presse“ vor. Jenes Gutachten, auf das gestützt die Wiener ÖVP unter Parteichef Karl Mahrer an Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) den Vorwurf richtet, die Stadtverfassung gebrochen zu haben. Und es birgt einiges an Brisanz.
Denn das insgesamt zwölf Seiten umfassende Papier legt das Augenmerk auf einen Umstand, der bisher weniger im Zentrum stand – einen weiteren Vorwurf gegen den Wiener Bürgermeister. Bekannt war bisher nur, dass in dem Gutachten von Peter Bußjäger – anerkannter Verfassungs- und Verwaltungsexperte, der an der Universität Innsbruck lehrt – eine wichtige Frage klar beantwortet wird: Ob die Information der Gremien über die Vergabe von 1,4 Milliarden Euro an Wien Energie durch Bürgermeister Michael Ludwig „unverzüglich“ erfolgt ist, wie das die Stadtverfassung vorsieht. Nein, lautet die Antwort.
Peter Bußjäger führt aber auch einen anderen Punkt aus. Er widmet sich in dem Papier der Frage, ob der Bürgermeister, statt zum Instrument der Notverordnung zu greifen (wie sie in der Stadtverfassung definiert ist) und im völligen Alleingang zu entscheiden, nicht einen anderen Weg hätte wählen müssen – den, eine Sitzung des Stadtsenats einzuberufen. Diesem Gremium gehören alle Stadträte (SPÖ, Neos) und auch die nicht amtsführenden Stadträte (ÖVP, Grüne, FPÖ) an. In Paragraf 98 der Verfassung der Stadt findet sich diese Notkompetenz, jene des Stadtsenats nämlich.