Reformplan

Sechs Augen sehen mehr als die Ministerin

Justizministerin Alma Zadić möchte ihre Blicke künftig auf anderes richten als auf Akten der Staatsanwälte.
Justizministerin Alma Zadić möchte ihre Blicke künftig auf anderes richten als auf Akten der Staatsanwälte.(c) Die Presse/Clemens Fabry
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Alma Zadić will das dem Justizministerium zustehende Weisungsrecht über die Staatsanwälte abschaffen. Künftig soll ein Dreier-Senat entscheiden. Standesvertreter begrüßen dies, aber die politische Realisierung ist unsicher.

Wien. Es sei „ein sehr gelungenes Konzept“, erklärte Justizministerin Alma Zadić am Freitag. Sie meint damit den Vorschlag der „Arbeitsgruppe zur Schaffung einer unabhängigen und weisungsfreien Bundesstaatsanwaltschaft“. Diese verwarf zwar den Begriff der Bundesstaatsanwaltschaft für das Gremium gleich einmal, weil in Österreich die Staatsanwälte auf allen Ebenen zum Bund gehören. Aber die Expertengruppe schlug vor, dass es eine „Generalstaatsanwaltschaft“ geben soll. Bei ihr angesiedelte Dreier-Senate sollen die Weisungsspitze der Justiz darstellen – und als solche in heiklen Fällen über Anklage oder Nichtanklage entscheiden.

Ob dieses Konzept politisch realisiert wird, steht aber noch in den Sternen. Die 26-köpfige Arbeitsgruppe geht zwar auf einen Beschluss des Ministerrats zurück. Die ÖVP-Regierungsseite bekam den Abschlussbericht aber nach ihren Angaben erst am Donnerstag und will inhaltlich noch nichts dazu sagen. Der Bericht „muss jetzt gründlich geprüft werden“, hieß es aus dem Verfassungsministerium unter Karoline Edtstadler (ÖVP) zur „Presse“. Was aber würde die Reform bedeuten, und welche Stolpersteine gibt es am Weg zu einer Realisierung?

1. Warum braucht es Weisungen, und wie funktionieren diese in der Justiz momentan?

Die Idee ist, dass das Recht österreichweit gleich ausgelegt werden soll. Über den lokalen Staatsanwaltschaften gibt es daher vier Oberstaatsanwaltschaften und wiederum darüber das Justizministerium. Die Kritik am bisherigen Modell liegt darin begründete, dass der jeweils amtierende Justizminister an der Weisungsspitze rangiert, sodass zumindest der Anschein von politischer Einflussnahme besteht. Kritisiert wird aber auch, dass im Ministerium das Prozedere lang dauern kann. Die Akten wandern vom Referenten zum Abteilungsleiter, dann zum Sektionschef, dann kann es eine Abstimmung mit dem Kabinett geben. Die Justizministerin selbst steht an der Spitze der Entscheidung, wenngleich es auch noch den mit Experten besetzten Weisungsrat gibt, dem die Ministerin in aller Regel auch folgt.

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