Überstandene Covid-19-Infektionen sollen nun doch Einfluss auf das Impfschema haben. Berücksichtigt werden auch die neu zugelassenen Impfstoffe, die sich auf Omikron-Varianten richten.
Und plötzlich liest sich die umstrittene Passage zur vierten Impfung in den am Wochenende aktualisierten Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums (NIG) deutlich anders. „Dreimal geimpfte Personen, die zusätzlich eine nachgewiesene Omikron-Infektion (BA.1, BA.2 oder BA.4, BA.5) durchgemacht haben, zeigen nach dieser Infektion eine gute Booster-Antwort und (Kreuz-)Immunität gegen BA.4/BA.5“, heißt es darin. Und weiter: „Vor allem bei Personen unter 60 Jahren wird in solchen Fällen durch eine vierte Impfung innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten keine weitere Verbesserung des Immunschutzes erreicht, und damit kann die vierte Impfung entsprechend verschoben werden.“
Eine Aussage, die sich mit den jüngsten Äußerungen von Mitgliedern des NIG nur teilweise deckt. Denn die bisherige Empfehlung lautete, dass durchgemachte Infektionen keinen Einfluss auf das Impfschema, also auf die Intervalle zwischen den Verabreichungen, haben sollen. Mit dem Argument, dass Infektionen nur gegen die jeweilige Variante (oder eine nah verwandte Variante) eine robuste Immunität hinterlassen würden, nicht aber gegen andere zirkulierende Varianten.