VwGH billigt Aufenthaltsverbot.
Wien. Er habe die Fotos und Videos nicht erzeugt, „sozusagen bei den Kindern ,Hand angelegt‘“, er habe keines dieser Kinder gequält, sondern „maximal dabei zugesehen“. So versuchte ein 32-jähriger Deutscher sein übles Treiben kleinzureden, um in Österreich bleiben zu dürfen.