Trauerschmerzen

Tabletten vertauscht, Mutter tot, Klage gegen Heim scheitert

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Die Tochter der Verstorbenen erhält kein Schmerzengeld für den Verlust.

Wien/Graz. In einem Pflegewohnheim der Stadt Graz war es im September 2018 zu einer verhängnisvollen Verwechslung gekommen. Eine Pflegerin vertauschte irrtümlich Medikamente zweier Bewohner. Eine Frau verstarb deswegen.

Ihre Tochter klagte die Stadt auf Schmerzengeld, aber vergeblich. Doch warum scheiterte sie mit der Klage? Und kann man aus dem Urteil ableiten, dass man als Angehöriger schadenersatzrechtlich machtlos ist, wenn im Pflegeheim ein Fehler begangen wird?

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