Rechtspanorama

Mit Hündin zu spät zu Tierarzt: Tierquälerei

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Die Inhaberin einer Hundepension in Niederösterreich muss eine Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro bezahlen.

Wien. Als eine schwer verletzte Hündin am 14. Jänner nach unnötigen Verzögerungen endlich in die Tierklinik gebracht wurde, war es für alles zu spät: Das Tier konnte nur noch eingeschläfert werden, um keine weiteren Schmerzen erleiden zu müssen.

Verantwortlich dafür war die Inhaberin einer Hundepension in Niederösterreich, die deshalb eine Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro ausfasste. Der Verwaltungsgerichtshof hatte daran nichts auszusetzen.

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