Höchstgericht

Kaugummi im Mund heißt nein zu Alkotest

Lenker wegen Verweigerung mit 1600 Euro bestraft.

Wien. Wer im Verdacht steht, alkoholisiert ein Auto gelenkt zu haben, und von der Polizei zum Alkomattest aufgefordert wird, darf während der Wartezeit von 15 Minuten nichts zu sich nehmen: nichts essen, trinken, nicht rauchen – und keinen Kaugummi kauen. Denn all das kann das Ergebnis verfälschen.

Ein solcher Verdächtiger schaffte es auf sonderbare Weise, vom ersten Vortest bis knapp vor dem eigentlichen Alkomattest auf der Polizeiinspektion drei Mal durch Kaugummikauen aufzufallen. Wurde das Blasen dann zu Recht abgeblasen und er wegen Verweigerung des Tests bestraft?

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