Fußgängerin ging nach Kontakt mit Auto zu Boden.
Wien. Ob eine Passantin auf einem Zebrastreifen angefahren wurde oder nach ihrem Abstützen auf der Motorhaube vor Schreck umgefallen ist: Das ist für die Lösung der Rechtsfrage, ob ein Autofahrer den Vorrang der Fußgängerin verletzt hat, ohne Bedeutung.