Verkehr

Ehefrau ruft Polizei: Strafe für Alkosünder

Bis zum Höchstgericht behauptete ein Mann, er habe erst nach der Autofahrt zu trinken begonnen. Doch dagegen sprach die Erstaussage seiner Frau.

Wien. Fest steht, dass der Mann an diesem Tag betrunken war. Eineinhalb Liter Bier und ein Viertelliter Wein hatten ihre Wirkung nicht verfehlt. Nach den Feststellungen des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich hatte der Mann diese Getränke innerhalb einer kurzen Zeitspanne bis 18:15 Uhr konsumiert.

Strittig war aber, was der Mann in seinem alkoholisierten Zustand getan hatte. Laut dem Verwaltungsgericht stellte der Mann das Auto um 18:30 Uhr ab. Er habe kein Auto betrunken gelenkt, erklärte dieser jedoch und ging bis zur höchsten Instanz, dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH), um die Strafe zu bekämpfen. Das Pikante in dem Fall war, dass an jenem Abend die Ehefrau des Mannes selbst die Polizei gerufen hatte – und das Verfahren in weiterer Folge stark auf ihre Aussagen von jenem Abend zurückging. Aber wie meinte der Mann, trotzdem der Geldbuße entrinnen zu können?

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