Gutachten

Wien Energie: Verwunderung über Gutachten

Juristen der Stadt widersprechen ÖVP-Gutachten. Auch Michael Häupl setzte auf Notverordnungen.

Wien. Für Aufregung sorgt der „Presse“-Bericht über ein Gutachten des Verfassungsjuristen Peter Bußjäger im Auftrag der ÖVP. Es stellt in den Raum, dass die Vorgangsweise von Bürgermeister Michael Ludwig in der Causa Wien Energie nicht rechtens gewesen sein könnte. Konkret wird in dem Gutachten moniert: Der Bürgermeister hätte für die Vergabe der 1,4 Milliarden Euro an die Wien Energie den Stadtsenat, dem auch die Opposition angehört, per sogenanntem Umlaufbeschluss einberufen müssen.

Der juristische Dienst des Rathauses ist über das ÖVP-Gutachten verwundert und weist die Kritik zurück: Vor der Einberufung des Stadtsenats hätte es zwingende Vorberatungen geben müssen. Im Bürgermeisterbüro wird ergänzt: Diese würden die persönliche Anwesenheit aller erfordern; erst danach hätte man die Stadtsenatssitzung einberufen können. Aber die Entscheidung hätte innerhalb eines Tages gefällt werden müssen.

Schützenhilfe von Häupl

Gleichzeitig ließ der frühere Bürgermeister Michael Häupl aufhorchen. In einem ORF-Interview erklärte er, dass er in seiner fast 24-jährigen Amtszeit ebenfalls auf die Notkompetenz des Bürgermeisters zurückgreifen musste – zwei Mal. Was waren damals die Auslöser? Das wisse er beim besten Willen nicht mehr, so Häupl, der die Causa als „unangenehme Diskussion“ bezeichnete. Gleichzeitig lieferte Häupl seinem Nachfolger Schützenhilfe: Er sehe im Vorgehen des Wiener Bürgermeisters „keinen formalen Fehler“: „Und natürlich wird vorgegangen, wie es die Verfassung (Stadtverfassung, Anm.) befiehlt.“
Die scharfe Kritik der Opposition kommentierte Häupl so: „Was soll die Opposition sonst machen? Die können ja nicht im Kreis herumstehen und Beifall klatschen.“ (stu)

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