Versorgung

Die EU rüstet sich für die Dauerkrise

Die Europäische Kommission will Störungen der Lieferketten bei künftigen Pandemien oder Kriegen vorbeugen
Die Europäische Kommission will Störungen der Lieferketten bei künftigen Pandemien oder Kriegen vorbeugen(c) imago
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Die Europäische Kommission will Störungen der Lieferketten bei künftigen Pandemien oder Kriegen vorbeugen und zu diesem Zweck Betrieben bestimmte Produktionen vorschreiben können.

Brüssel. Zwei Jahre Pandemie, welche die globalen Lieferketten bis heute nachhaltig beschädigt haben, gefolgt von einem Vernichtungskrieg an Europas Ostflanke, der Jahrzehnte der beharrlich aufgebauten industriellen Arbeitsteilung über die Grenzen hinwegzuwischen droht: Europa taumelt von einer Krise in die nächste, und das Ende dieser verhängnisvollen Verkettung der Zumutungen ist nicht abzusehen. Drei Jahrzehnte nach seiner Gründung ist der Gemeinsame Binnenmarkt der Union, der Kern der Europäischen Einigung und Motor des Wohlstandes auf dem Kontinent existenziell gefährdet.

Doch der Ernst der Lage ist auf der Chefebene der Europäischen Union angekommen. Anfang Oktober 2020, als Covid-19 in einer zweiten Welle besonders fatal in Europa wütete und die massenhafte Verfügbarkeit von wirksamen Impfstoffen noch in ungewisser Zukunft lag, beschlossen die Staats- und Regierungschefs auf einer Tagung des Europäischen Rates, dass die Union die Lehren aus der Pandemie ziehen und die Zersplitterung, die Hürden und die Schwächen des Gemeinsamen Marktes angesichts von Ausnahmesituationen in Angriff nehmen müsse. Sie wiesen die Europäische Kommission an, Vorschläge dazu zu erarbeiten. Seit Montag liegen sie vor, in der Gestalt des „Notfallinstruments für den Binnenmarkt“. Dieser Gesetzesvorschlag soll erstens dafür sorgen, dass die Kommission und die nationalen Regierungen in Normalzeiten einen besseren Überblick erhalten, wo genau eine am Horizont heraufdräuende Krise den Binnenmarkt beeinträchtigen könnte. Zweitens sollen diese neuen Vorschriften im Fall einer Krise dafür sorgen, dass der Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehr innerhalb der EU frei bleibt, und dass kritische Produkte im Binnenmarkt in ausreichender Anzahl produziert und bereitgestellt werden können.

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