Gastkommentar

Der Generalstaatsanwalt rückt näher

(c) Peter Kufner
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Der Bericht der Expertenkommission über eine neue Generalstaatsanwaltschaft liegt vor. Damit kann die Diskussion beginnen. Im Zentrum wird die Bestellung, Kontrolle und Abberufung des Generalstaatsanwalts stehen.

DER AUTOR

Univ.-Prof. Andreas Khol (* 1941) studierte Rechtswissenschaften in Innsbruck, habilitierte sich in Verfassungsrecht. Von 2000 bis 2002 war er Klubobmann der ÖVP im Nationalrat und von 2002 bis 2006 Präsident des Nationalrats. Von 2005 bis 2016 Obmann des Österreichischen Seniorenbundes, 2016 Bundespräsidentschaftskandidat der ÖVP.

Die Expertenkommission der Justizministerin hat berichtet: Ein Generalstaatsanwalt soll in Zukunft die Staatsanwaltschaften beaufsichtigen. Das Weisungsrecht soll vom Bundesminister für Justiz an dieses neue Organ gehen.

Die Kommission wurde von einem Sektionschef des Ministeriums geleitet. Elf Mitglieder waren Richter und Staatsanwälte (de facto die gesamte Spitze der staatlichen Strafrechtspflege), fünf weitere waren Beamte des Justizministeriums, vier Vertreter anderer Ministerien, fünf Professoren und ein Vertreter der Rechtsanwälte. Vertreter des Gesetzgebers gehörten der Kommission nicht an. Ein Expertenvorschlag also, über den nun die fachliche und politische Diskussion beginnt.

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