EU-Recht

Fällt Einstimmigkeit? Ab dann wird Ungarn überstimmt

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Die EU-Europaminister diskutierten erstmals über eine Umstellung von der bestehenden Einstimmigkeit zu Mehrheitsabstimmungen bei heiklen außenpolitischen Fragen.

Alle waren dafür – bis auf einen nationalen Vertreter. Erst vergangene Woche suchten die EU-Regierungen vergebens eine Einigung, um sich gemeinsam für einen UN-Beobachter für Menschenrechte in Russland einzusetzen. Er sollte die latenten Einschüchterungen kritischer Stimmen und Oppositionsgruppen dokumentieren. Doch ein Land war dagegen: Ungarn. Der ungarische Vertreter behinderte einen einstimmigen Beschluss. Wenige Tage später stellte Ungarns Außenminister, Péter Szijjártó, zudem klar, dass sein Land keine weiteren EU-Sanktionen gegen Russland mittragen werde. Damit ist der gesamten EU die Möglichkeit versperrt, neue Sanktionen in Kraft zu setzen.

Außenpolitische Beschlüsse verlangen derzeit in der Union Einstimmigkeit. Da sehr oft ein einzelnes Land sein Veto nutzt, agiert die Gemeinschaft in internationalen Fragen oft träge oder gehemmt. Doch das könnte sich – nicht zuletzt aufgrund der ungarischen Vetos – mittelfristig ändern. Am Dienstag berieten die Europaminister erstmals über eine Umstellung auf Mehrheitsbeschlüsse.

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