Nach Urteil

Wiener Linien ändern Preise für Semesterticket ab Sommersemester 2023

Die Presse/Clemens Fabry
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Das Semesterticket kostet für Studierende ohne Hauptwohnsitz in Wien doppelt so viel. Das ist eine unzulässige Ungleichbehandlung, so ein Urteil. Ab nächstem Jahr soll es deshalb einen einheitlichen Tarif geben.

Die Preise für das Semesterticket der Wiener Linien sollen sich nach einer rechtskräftigen Verurteilung vergangene Woche mit dem Sommersemester 2023 ändern. Für das Wintersemester 2022/23 bleiben die Kosten noch gleich. "Wir bitten um Verständnis: Eine Tarifänderung geht mit einer Vielzahl von Anpassungen einher, die wir leider in der Kürze nicht umsetzen können", erklärte Wiener-Linien-Pressesprecher Daniel Amann am Mittwoch.

Ab 2023 soll es demnach einen einheitlichen Tarif für alle Studierenden geben. Der Preis steht noch nicht fest. "Für Semesterticketkäufe, die in der Vergangenheit getätigt wurden: Wir arbeiten bereits an einer raschen und einfachen Lösung für die vergangenen Semester und werden darüber zeitnah informieren", erläuterte Amann.

Ungleiche Behandlung nicht gerechtfertigt

Die Wiener Linien sind vergangene Woche aufgrund einer Diskriminierung beim kauf eines Semestertickets rechtskräftig verurteilt worden. Ein Ticket für Studierende mit Hauptwohnsitz außerhalb Wiens kostet 150 Euro, für ansässige 75 Euro. "Ticketerstattung.at" klagte die Erstattung der Preisdifferenz von 75 Euro sowie 300 Euro pro Ticket für die "erlittene persönliche Beeinträchtigung in Zusammenhang mit der Ungleichbehandlung beim Semesterticketerwerb", hieß es von der Plattform.

Der Musterklage wurde vollumfänglich stattgegeben, weshalb Studierenden nach diesem Urteil 375 Euro pro Semesterticket zustehen. Die Summe belaufe sich derzeit auf mehr als vier Millionen Euro. Betroffen sind alle Studierenden ohne Hauptwohnsitz in Wien. Dass die Wiener Linien Studierende aufgrund ihres Hauptwohnsitzes ungleich behandeln, ist laut eines rechtskräftigen Urteils des zuständigen Landesgerichts sachlich nicht gerechtfertigt.

„Juristische Bewertung nicht eindeutig"

Die Wiener Linien bestätigten das Urteil des Wiener Landesgerichts. "Wir kommen dem aktuellen Einzelurteil des Landesgerichts Wien zur Klage der drei dahinter stehenden Studierenden selbstverständlich nach und werden dieses erfüllen", hieß es in einer Stellungnahme.

Zugleich wurden mögliche weitere Schritte angekündigt: "Zu dieser Thematik gab es in jüngster Vergangenheit jedoch auch Entscheidungen, die unserer Rechtsansicht gefolgt sind und dem nun vorliegenden Urteil inhaltlich entgegenstehen. Nachdem die juristische Bewertung dieser Thematik offenbar nicht eindeutig ist, werden wir das weitere Vorgehen einer eingehenden rechtlichen Prüfung unterziehen", so die Wiener Linien.

(APA)

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