Mietenstreit

Pandemie: Keine Zinsminderung für Modegeschäft in Salzburg

In den Pandemiejahren 2020 und 2021 herrschte in der Salzburger Getreidegasse weniger Andrang.
In den Pandemiejahren 2020 und 2021 herrschte in der Salzburger Getreidegasse weniger Andrang. (c) APA/BARBARA GINDL (BARBARA GINDL)
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Weniger Trubel in der Salzburger Innenstadt – das reicht laut OGH nicht für Mietzinsminderung.

Wien. Und wieder gibt es eine höchstgerichtliche Entscheidung zur pandemiebedingten Mietzinsminderung – diesmal zu einem Modegeschäft in Salzburg. Dabei ging es ganz konkret um Zeiträume außerhalb der „harten“ Lockdowns (9 Ob 84/21z).

Die Mieterin hatte für Juli bis Oktober 2020 und für März 2021 nur 50 Prozent des Mietzinses bezahlt, sie begründete das mit pandemiebedingten Umsatzausfällen: Normalerweise sei die Salzburger Getreidegasse von Touristen und Einheimischen stark frequentiert, aufgrund des allgemein bestehenden Infektionsrisikos und der Empfehlungen zur Kontaktbeschränkung habe das Personenaufkommen dort jedoch stark abgenommen.

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