Weniger Trubel in der Salzburger Innenstadt – das reicht laut OGH nicht für Mietzinsminderung.
Wien. Und wieder gibt es eine höchstgerichtliche Entscheidung zur pandemiebedingten Mietzinsminderung – diesmal zu einem Modegeschäft in Salzburg. Dabei ging es ganz konkret um Zeiträume außerhalb der „harten“ Lockdowns (9 Ob 84/21z).
Die Mieterin hatte für Juli bis Oktober 2020 und für März 2021 nur 50 Prozent des Mietzinses bezahlt, sie begründete das mit pandemiebedingten Umsatzausfällen: Normalerweise sei die Salzburger Getreidegasse von Touristen und Einheimischen stark frequentiert, aufgrund des allgemein bestehenden Infektionsrisikos und der Empfehlungen zur Kontaktbeschränkung habe das Personenaufkommen dort jedoch stark abgenommen.