Verkehrstauglichkeit

THC-Grenzwert am Steuer wird "nicht weiterverfolgt"

Das Verkehrsministerium schlug eine Regelung, ähnlich der Promillegrenze bei Alkohol, vor. Innenminister Karner lehnte das klar ab. Das Vorhaben würde damit im Parlament keine Mehrheit finden.

Überlegungen zur Einführung eines THC-Grenzwerts am Steuer sind in einer Sackgasse gelandet. Die Grüne Verkehrsministerin Leonore Gewessler wollte damit für eine klarere Unterscheidung zwischen nüchternen und beeinträchtigten Cannabis-Konsumenten am Steuer sorgen, ähnlich der Promillegrenze bei Alkohol.

"Die Bundesregierung hat im Sinne der Verkehrssicherheit beschlossen, bessere Möglichkeiten zur Kontrolle von akuter Suchtgift-Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit durch die Exekutive zu erarbeiten", zitierte das Nachrichtenmagazin "profil" (online) dazu aus dem Verkehrsministerium. Das Verkehrsressort hatte in diesem Zusammenhang ergänzend objektive Grenzwerte vorgeschlagen. Gewessler verwies darauf, dass es in anderen EU-Ländern Grenzwerte gebe, unter anderem in Deutschland, Frankreich und Dänemark.

„Nachdem dieser Vorschlag nun keine Zustimmung des Koalitionspartners erhält und sich damit keine Mehrheit im Parlament findet, wird dieser auch nicht weiterverfolgt", heißt es nun. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hatte sich bereits als Gegner klar positioniert: "Der Konsum von Cannabis ist illegal, also kann das Fahren mit Cannabis nicht legalisiert werden", hielt er in der Debatte jüngst fest.

>>> Bericht im „profil"

(APA/Red.)

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