Schlussplädoyers

Urteil im Prozess gegen FP-Landesrat Waldhäusl erwartet

Waldhäusl auf dem Weg ins Gericht vor dem wieder gegen die Freiheitlichen protestiert wurde.
Waldhäusl auf dem Weg ins Gericht vor dem wieder gegen die Freiheitlichen protestiert wurde.APA/BENEDIKT LOEBELL
  • Drucken

Der Freiheitliche steht wegen einer Amtsmissbrauchs-Anklage rund um die Verlegung von minderjährigen Geflüchteten in das Asylquartier Drasenhofen vor Gericht. Freitag ist der voraussichtlich letzte Verhandlungstag.

In St. Pölten hat am Freitag der voraussichtlich letzte Verhandlungstag im Prozess um Amtsmissbrauch gegen den niederösterreichischen FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl und eine ehemalige Landesbedienstete begonnen. Die Vorwürfe drehen sich um die Verlegung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in das mit Stacheldraht begrenzte Asylquartier Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) im November 2018. Nach weiteren Zeugenbefragungen waren die Schlussplädoyers geplant.

Vor dem Gerichtsgebäude wurde wie an vorangegangenen Verhandlungsterminen gegen den Freiheitlichen protestiert. Auf Transparenten war u.a. zu lesen: "Waldhäusl muss weg!" und "Waldhäusl entlassen".

Zeuge: „Ich hatte Todesangst"

Auf Antrag von Waldhäusls Verteidiger Manfred Ainedter wurden zwei Männer im Alter von 38 und 59 Jahren befragt, die als Securitys in der Unterkunft Drasenhofen tätig waren. Die Flüchtlinge "durften raus" und hatten das Quartier verlassen, um etwa Zigaretten oder Getränke zu kaufen, meinten die beiden Zeugen. Ein Security hatte einen Hund, berichtete der 38-Jährige.

Ein früherer Bewohner berichtete von seiner Verlegung nach Drasenhofen: "Ich hatte keine Wahl, ich musste mitfahren." Die Unterkunft "war so wie ein Gefängnis", sagte der 21-jährige Zeuge, "es war schrecklich". "Ich dachte, sie würden mich abschieben. Ich hatte Todesangst", so der Afghane, der subsidiär schutzberechtigt ist. Die Bewohner durften laut seiner Aussage nur in Begleitung von Securitys bis zur Tankstelle gehen. Angst habe er auch vor zwei Hunden auf dem Areal gehabt. Zwei Betroffene wurden bereits im August befragt, Aussagen weiterer früherer Bewohner wurden am Freitag verlesen. Ein Flüchtling gab an, er sei aus Angst vor Abschiebung davongelaufen, aber wieder nach Drasenhofen gebracht worden.

Die beiden Angeklagten haben sich beim Start der Schöffenverhandlung im Februar nicht schuldig bekannt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) lastet ihnen an, zumindest 14 Flüchtlinge durch die Verlegung in die Unterkunft im nördlichen Weinviertel in ihrem Recht auf Grundversorgung und Unterbringung in einer geeigneten Unterkunft geschädigt zu haben. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hatte am 30. November 2018, vier Tage nach Eröffnung, veranlasst, dass die Bewohner in ein anderes Quartier gebracht werden. Die 55-jährige Mitbeschuldigte ist auch wegen Fälschung eines Beweismittels und Verleumdung angeklagt, weil sie im Ermittlungsverfahren eine E-Mail unvollständig vorgelegt und so den Verdacht auf ihren Vorgesetzten gelenkt haben soll.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Urteil

Freisprüche für Waldhäusl und Mitangeklagte in St. Pölten

Die Vorwürfe drehten sich um die Verlegung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in das mit Stacheldraht begrenzte Asylquartier Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) im November 2018.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.