Weisungsrecht

Staatsanwälte: Edtstadler sagt Zadićs Pläne ab

Ein Dreiergremium an der Weisungsspitze ist für die ÖVP ebenso wenig denkbar wie ein oberster Ankläger, der ohne Mitwirkung des Parlaments ausgesucht wird. Wie geht es nun weiter?

Es war im Februar 2021, als die Regierung einen Entschluss fasste. Eine „unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft“ solle künftig als letzte Instanz über Anklagen oder Einstellungen in Strafsachen entscheiden. Justizministerin Alma Zadić setzte daraufhin eine Expertengruppe in ihrem Ministerium ein. Und auf deren Vorschlag fußend stellte Zadić vorige Woche ihre Pläne vor. Doch seit Freitag ist klar: Die Regierung muss zurück an den Start. Denn ÖVP-Verfassungsministerin Karoline Edtstadler erklärte, mit den Plänen Zadićs nicht einverstanden zu sein.

Aber woran hakt es bei dem Thema in der Koalition, welche Argumente haben die jeweiligen Seiten, und wie könnte man doch Bewegung in die Causa bringen?

1. Warum ist die ÖVP gegen die Pläne der grünen Justizministerin?

Momentan steht die Justizministerin an der Spitze der Weisungskette über die Staatsanwälte. Künftig soll es nach Zadićs Wunsch stattdessen eine Generalstaatsanwaltschaft geben. Das wäre dasselbe wie eine Bundesstaatsanwaltschaft, wie sie die ÖVP weiter nennt, also selbst beim Namen besteht noch kein Konsens.

An der Spitze der Generalstaatsanwaltschaft stünde nach Zadićs Plan ein Leiter, der aber in Einzelstrafsachen nicht allein, möglicherweise auch gar nicht entscheiden soll. Stattdessen soll es innerhalb der Behörde ein Dreiergremium an obersten Staatsanwälten geben, das nach dem Mehraugenprinzip über Anklagen befindet. Das Dreiergremium soll rein justizintern besetzt werden. Beim Leiter der Generalstaatsanwaltschaft soll die Justizministerin aus einem Vorschlag der Justiz wählen, am Ende der Bundespräsident das letzte Wort haben.

Die ÖVP stört, dass dabei keine Mitsprache des Nationalrats vorgesehen ist. „Das ist für mich unverhandelbar“, erklärte Edtstadler am Freitag vor Journalisten. Würde das Parlament bei der Bestellung des Bundesstaatsanwalts nicht mitreden, schaffte man „einen demokratiefreien Raum“, argumentierte die türkise Ministerin. Auch das Dreiergremium lehnt sie ab. Denn es müsse eine Person an der Spitze sein, die für ihre Weisungen selbst dem Parlament verantwortlich ist.

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