Prozess

Landesrat Waldhäusl freigesprochen

Auf dem Weg zum Gerichtssaal – und damit zum (erstinstanzlichen) Freispruch: Landesrat Gottfried Waldhäusl (r.) am Freitag im Landesgericht St. Pölten.
Auf dem Weg zum Gerichtssaal – und damit zum (erstinstanzlichen) Freispruch: Landesrat Gottfried Waldhäusl (r.) am Freitag im Landesgericht St. Pölten.APA/BENEDIKT LOEBELL
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Niederösterreichs FPÖ-Asyllandesrat Gottfried Waldhäusl wurde in der „Stacheldraht-Causa“ freigesprochen.

St. Pölten. Bereits im Februar startete im Landesgericht St. Pölten der Amtsmissbrauchs-Prozess gegen Gottfried Waldhäusl. Am Freitag und damit im Vorfeld der niederösterreichischen Landtagswahl Anfang nächsten Jahres durfte der freiheitliche Asyllandesrat aufatmen. Er wurde freigesprochen.

Der Vorwurf gründete auf der im November 2018 erfolgten Unterbringung jugendlicher Afghanistan-Flüchtlinge in einem Quartier, dessen Umzäunung streckenweise Stacheldraht aufwies. Diese Unterkunft sei im Sinne des Grundversorgungsgesetzes nicht geeignet gewesen – die Jugendlichen, mindestens 14 Personen, seien in ihrer Persönlichkeitsentwicklung „destabilisiert“ worden, hatte der Vertreter der Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), Michael Schön, erklärt.

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