U-Ausschuss

Schmid soll doch polizeilich vorgeführt werden

Innenminister Karner schrieb einen Brief ans Parlament. Fix ist die Sache damit nicht.

Wien. Ausgerechnet Thomas Schmid, Dreh- und Angelpunkt etlicher gegen die ÖVP erhobener Korruptionsvorwürfe, war bisher nicht als Auskunftsperson im ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss. Da er seinen Hauptwohnsitz in die Niederlande verlegte, entzog er sich bisher sämtlichen Ladungen – als Reaktion beschloss der Ausschuss vor Monaten, ihn vorführen zu lassen, sobald er im Land ist.

Doch das ist kompliziert: Das Innenministerium verwies auf das Fehlen einer klaren gesetzlichen Grundlage. Jetzt scheint es einen Kompromiss zu geben: Am Freitagabend schickte das Innenressort einen Brief an die Parlamentsdirektion, in dem erklärt wird, dass man – „um weitere Verzögerungen zu vermeiden und Diskussionen zu beenden“ – die Landespolizeidirektion Wien anweise, „die erforderlichen Schritte zu setzen“, damit Schmid in den U-Ausschuss kommt.

Fix ist sein Erscheinen aber auch im Fall eines Österreich-Aufenthalts nicht: Denn laut Innenressort kann der Ex-Öbag-Boss nur kurze Zeit angehalten werden – man müsste ihn also knapp vor einem Befragungstag antreffen, ließ Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) ausrichten. Sonst könne auch die Polizei nicht helfen. Um künftig derlei Diskussionen zu vermeiden, wünscht sich das Ressort eine „eindeutige, verfassungskonforme Rechtsgrundlage“. (kk)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.09.2022)

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