Testpflicht

Vater werden tut nicht weh – selbst wider Willen

Papa ante portas? Eine Auswertung im Labor soll die Frage klären.
Papa ante portas? Eine Auswertung im Labor soll die Frage klären.Getty Images
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Auch ein dementer Mann habe eine DNA-Probe abzugeben, sagt der OGH. Das sei wie Schnäuzen oder Kämmen, also schmerzfrei.

Wien. Die Mutter des Antragstellers ist verstorben, sein Vater auch. Oder vielleicht doch nicht? Denn möglicherweise war ein anderer als der urkundlich eingetragene Mann der wahre Papa.

Es gab nur eine Möglichkeit, das herauszufinden. Nämlich, indem man einen Vaterschaftstest beim anderen Mann vornimmt. Doch auch diesem geht es nicht gut, er lebt im Pflegeheim und ist dement. Und er bzw. seine anwaltliche Beratung setzten an ebendiesem Gesundheitszustand an. Wegen seines schlechten Zustands sei es nämlich gar nicht möglich, bei dem Herrn einen DNA-Test zu machen, wurde argumentiert. Aber kann man so einer möglichen Vaterschaft entkommen?


Im Außerstreitgesetz steht, dass man an einem Abstammungsverfahren grundsätzlich mitzuwirken hat. Aber in diesem Fall nicht, denn es gebe keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass er der Vater sein könnte, machte der Mann geltend. Und auf noch etwas stützte er sich. So heißt es im Gesetz: „Die Pflicht zur Mitwirkung besteht nicht, soweit diese mit einer ernsten oder dauernden Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden wäre.“ Und gerade bei ihm sei diese Gefahr gegeben, argumentierte der demente Mann bzw. eher sein Anwalt. Denn wegen der starken Demenz würden den möglichen Vater außerordentliche Ereignisse verunsichern und auch Arztbesuche und Behandlungen.

Im Abstammungsverfahren war trotzdem eine Sachverständige für Gentechnik bestellt worden. Und sie fand auch nichts dabei, den älteren Herrn zum Test zu bitten. Denn das Prozedere für die Befundaufnahme sei einfach und völlig schmerzfrei. Man würde dem Hausarzt des Pflegeheims, in dem der Mann wohnt, auch gern ein Testset zukommen lassen. Der Test selbst könne dann nicht nur durch einen Mundhöhlenabstrich erfolgen, sondern etwa auch durch eine Fingernagel-Probe. Aber auch Ohrenschmalz oder eine Nasenspur kämen in Frage.

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