Wird Jugendgefängnis Gerasdorf aufgelassen?

Jugendliche in der Justizanstalt Wien-Josefstadt (Bild). Wer eine längere Haftzeit zu verbüßen hat, kommt in der Regel in die Anstalt Gerasdorf.
Jugendliche in der Justizanstalt Wien-Josefstadt (Bild). Wer eine längere Haftzeit zu verbüßen hat, kommt in der Regel in die Anstalt Gerasdorf.Franz Gruber picturedesk.com
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Die für Jugendliche und junge Erwachsene ausgelegte Justizanstalt Gerasdorf (Bezirk Neunkirchen) ist nur zur Hälfte belegt. Nun wird erwogen, das Gefängnis in eine Anstalt für Erwachsene umzuwandeln.

Anfang der 1970-er-Jahre eröffnet galt die Jugendlichen-Haftanstalt Gerasdorf in St. Egyden am Steinfeld (Niederösterreich) jahrelang als Errungenschaft. Der Strafvollzug für Jugendliche (14- bis 17-Jährige, darunter ist man nicht strafmündig) und auch jener für junge Erwachsene (ab 18 bis zum 21. Geburtstag) wird heutzutage ebendort gebündelt.
Mittlerweile hat sich viel geändert. Die Anstalt steht zur Hälfte leer. Nun gibt es Überlegungen, Erwachsene nach Gerasdorf einzuquartieren. Und die jungen Gefangenen auf die Jugendabteilungen der in Frage kommenden Gefängnisse des Bundesgebietes aufzuteilen.

Letzteres würde auch der Unzufriedenheit innerhalb der aktuellen – männlichen – Gefängnis-Population Rechnung tragen. Diese Unzufriedenheit, die fortwährend zu Spannungen führt, hat zum Teil relativ einfach greifbare Ursachen: Da es sich um eine Zentralanstalt handelt, sind die Insassen teilweise sehr weit von ihrem Heimatort entfernt – das erschwert für die Angehörigen die Besuche in der Anstalt. Außerdem wehren sich junge Erwachsene vielfach gegen eine Einlieferung in die Anstalt Gerasdorf, weil sie dort nicht rauchen dürfen.

Zeitfenster tut sich auf

Laut „Presse“-Informationen könnte noch in diesem Jahr eine Expertenkommission eingerichtet werden, die über das weitere Schicksal von „Gerasdorf“ entscheidet. Der Zeitpunkt wäre auch insofern günstig, da die derzeitige – durchaus engagierte – Anstaltsleiterin mit März kommenden Jahres in Pension geht.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass sich auch die Volksanwaltschaft mit der Thematik befasst. Volksanwältin Gaby Schwarz (vormals ÖVP-Nationalratsabgeordnete, Nachfolgerin von Werner Amon) erklärte im Rahmen eines Pressegesprächs am Montag, es sei an der Zeit eine Diskussion über Gerasdorf zu führen. Es sei nämlich wichtig, dass die eingesperrten Jugendlichen ihre Sozialkontakte mit der Außenwelt aufrecht erhalten können. Schwarz: „Gerasdorf ist zu abgelegen.“

Zahlenmäßig scheint eine Verteilung der Jugendlichen machbar. Laut „Presse“-Informationen gibt es aktuell nur rund 20 „echte“ Jugendliche in der Anstalt. Sowie um die 40 junge Erwachsene. Ausgelegt ist dieses Gefängnis aber für (mittlerweile) 109 Insassen, früher waren es 122. Laut dem am Montag präsentierten Wahrnehmungsbericht der Volksanwaltschaft (VA) „Jugend in Haft“ gab es mit Stichtag 1. August 2022 in Gerasdorf 36 inhaftierte Jugendliche.

Freilich bestünde bei einer Dislozierung der Jugendlichen die Herausforderung darin, in den jeweils für sie neuen Gefängnissen adäquate Betreuungsangebote zur Verfügung zu stellen. So heißt es auch im VA-Bericht: „Je kleiner Einrichtungen sind und je seltener in ihnen Jugendliche angehalten werden, umso aufwendiger ist es, dort eine adäquate Betreuung sicherzustellen.“ Dennoch scheint das Konzept „Gerasdorf“ (großes Gelände mit Lehrwerkstätten) überholt. Nun meint auch die VA: „Für so wenige Insassen ist es nicht möglich, eine große Anzahl an (Lehr-)Betreiben anzubieten.“

Problem: Maßnahmenvollzug

Gerasdorf ist seit 2011 übrigens auch eine Außenstelle der Justizanstalt Wien-Josefstadt – und zwar für jugendliche (männliche) U-Häftlinge. Auch junge „geistig abnorme Rechtsbrecher“, die bei Tatbegehung zurechnungsfähig waren, sind dort untergebracht.
Letztere Gruppe will Volksanwältin Schwarz nun besonders im Auge behalten. Im – für diese Personen relevanten – Maßnahmenvollzug gebe es „noch viel Luft nach oben“. Schwarz bewertet es kritisch, dass „geistig abnorme“ Jugendliche (dieser Begriff wird bald per Gesetzesnovelle abgeschafft) nach Verbüßung ihrer Haft unbegrenzt lange – abhängig von einem psychiatrischen Gutachten – angehalten werden können. Die Volksanwaltschaft regt hier eine zeitliche Begrenzung und eine Beschränkung auf schwere Straftaten als sogenannte Anlasstaten an.

Mit Stichtag 1. August 2022 saßen laut Volksanwaltschaft in Österreich 113 Jugendliche und 337 junge Erwachsene hinter Gittern. Die Anzahl der wegen Straftaten (oftmals Vermögensdelikt wie zum Beispiel Einbruchsdiebstahl) verurteilten bzw. inhaftierten Jugendlichen stieg zuletzt zwischen 2014 und 2016 an und nahm seither stetig ab.

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