Wien

Fall Leonie vor Gericht: Ein Angeklagter bekennt sich schuldig

Dieser Angeklagte versucht, sich mit Zetteln das Gesicht zu verdecken.
Dieser Angeklagte versucht, sich mit Zetteln das Gesicht zu verdecken. (c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Mit enormen Medieninteresse ist der Prozess um die getötete 13-Jährige gestartet. Zwei der Angeklagten bekannten sich nicht schuldig.

Etwas verspätet ist der Prozess am Wiener Straflandesgericht am Dienstag gestartet (eine Geschworene kam unpünktlich). Begleitet wird er von - wie zu erwarten war - regem Zuschauer- und Medieninteresse. Der Tod der 13-jährigen Leonie soll hier aufgerollt werden, sie war am 26. Juni 2021 von Passanten auf einem Grünstreifen in Wien-Donaustadt leblos aufgefunden worden. Drei jungen Männern afghanischer Abstammung im Alter zwischen 19 und 23 Jahren wird Vergewaltigung mit Todesfolge und schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen angelastet.

Unter schwerer Bewachung wurden die Angeklagten in den Saal geführt. Zwei von ihnen versuchten, sich mit Zetteln das Gesicht zu verdecken. Für den ältesten Angeklagten, der im Tatzeitraum über 21 und somit erwachsen war, geht es im Fall eines Schuldspruchs um zehn bis 20 Jahre oder lebenslang. Die beiden anderen müssten mit bis zu 20 Jahren rechnen.

„Die Öffentlichkeit ist wesentlicher Grundsatz"

Der Verhandlungssaal war bis auf den letzten Platz besetzt. Medienvertreter durften im Saal nicht fotografieren und filmen. Und auch deren Anwesenheit war schnell Gegenstand: Die Anwälte der Angehörigen, Florian Höllwarth und Johannes Öhlböck, stellten gleich zu Beginn der Verhandlung den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit.

Aus bestimmten Gründen, wie etwa der Erörterung des persönlichen Lebensbereichs eines Angeklagten, Opfers, Zeugen oder Dritten, kann die Öffentlichkeit ganz oder zeitweise ausgeschlossen werden. "Durch die erwarteten Offenbarungen vonseiten der Angeklagten und der Zeugen und auch durch das Video, das vorgeführt werden soll", werde "das Innerste" der Privatbeteiligten betroffen und es sei den Opfern nicht zumutbar, dass darüber in aller Öffentlichkeit gesprochen werde.

Dem Antrag, dem sich auch der Anwalt des 20-jährigen Drittangeklagten Sebastian Lesigang anschloss, wurde von dem Schwurgericht unter dem Vorsitz von Anna Marchart nicht stattgegeben. "Die Öffentlichkeit ist wesentlicher Grundsatz des Strafverfahrens", begründete das Marchart. Der Ausschluss sollte die Ausnahme und nicht die Regel sein, dies gelte auch für Sexualstrafverfahren. Aus jetziger Sicht gebe es keinen Grund dafür. Aber sollte dies notwendig sein, gebe es eine neuerliche Prüfung. Das könnte für das Video der Fall sein, das ein Beschuldigter während der Tat angefertigt hat und für das Strafverfahren zentrale Vorgänge in der Wohnung zeigt.

Ein Angeklagter will ein Geständnis ablegen

Deshalb wurde gleich mit den Eröffnungsplädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung begonnen. Der Ankläger kündigte an, dass in den kommenden Verhandlungstagen der "tragische Tod der 13-Jährigen" noch einmal komplett aufgerollt werde. Das Mädchen, das in Tulln lebte, sei von Wien fasziniert gewesen und regelmäßig in die Bundeshauptstadt gefahren. "Sie war in der Pubertät", so der Staatsanwalt, und sei da auch schon mit Drogen in Kontakt gekommen. Aber die Angeklagten hätten "heimtückisch und ohne Rücksicht" auf die 13-Jährige agiert.

Zwei der Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Jener junge Mann, in dessen Wohnung die Tat verübt wurde, will ein Geständnis ablegen, kündigte sein Anwalt Thomas Nirk in seinem Eröffnungsplädoyer an. Die anderen Angeklagten beschuldigten sich bisher gegenseitig. Der Erstangeklagte, der nach London geflüchtet war, werde nur deshalb als der Hauptschuldige angesehen, weil dies immer derjenige sei, der gerade nicht da ist, sagte sein Anwalt Wolfgang Haas. "Auf den wird die Schuld abgewälzt." Wegen eines Anwaltswechsels hat Haas die Mandantschaft übernommen.

Eine Beziehung mit der 13-Jährigen?

Der 23-Jährige beschwerte sich auch vor dem Schwurgericht, dass er seit einem halben Jahr in U-Haft sitzen würde und es sei kein einziger Rechtsvertreter gekommen. "Das ist nicht zutreffend", sagte dazu die Richterin. Die Anwälte des Drittangeklagten, neben Lesigang auch Andreas Schweitzer, betonten, dass ihr Mandant in einer Beziehung mit der 13-Jährigen gewesen sei, was die Staatsanwaltschaft in Abrede stellte. Weder würden das Freunde bestätigen, noch gebe es irgendeinen Beweis wie gemeinsame Fotos oder entsprechende Chatverläufe, sagte der Ankläger. Die Anwälte des mittlerweile 20-Jährigen betonten, dass ihr Mandant dem Mädchen keinen Drogencocktail verabreicht hätte und er mit der 13-Jährigen einvernehmlich intim gewesen sei.

Nachdem der Jüngste der Angeklagten das Mädchen am Donaukanal getroffen hatte, war die 13-Jährige in die Wohnung eines Landsmanns des Burschen mitgegangen, wo die Gruppe laut Anklage beschlossen haben soll, diese in Missbrauchsabsicht unter Drogeneinfluss zu setzen. Zunächst soll die 13-Jährige eine Ecstasy-Tablette freiwillig genommen haben, in der Wohnung wurden dann der Staatsanwaltschaft zufolge sieben weitere Tabletten aufgelöst und ihr in einem Getränk verabreicht. Als das Ecstasy zu wirken begann, soll die 13-Jährige von allen drei Angeklagten missbraucht worden sein.

Suchtmittelvergiftung und Ersticken

Infolge der Überdosis der ihr eingeflößten Suchtmittel setzte bei der 13-Jährigen plötzlich die Atmung aus. Die Männer dürften in Panik geraten sein. Sie versuchten noch, ihr Zitrone und Cola zu verabreichen bzw. sie mit kaltem Wasser abzuduschen. Als sich die 13-Jährige nicht mehr regte, trugen sie sie vor die Tür und lehnten sie an den Baum. Das Obduktionsgutachten ergab, dass das Mädchen infolge einer Suchtmittelvergiftung und Ersticken eines gewaltsamen Todes starb.

Für den Schwurprozess sind insgesamt sieben Verhandlungstage angesetzt. Die Urteile sollen am 6. Oktober gefällt werden. In den ersten Tagen werden die Eröffnungsplädoyers und Befragungen der Angeklagten abgehalten. Eher gegen Ende der Woche werden die Gutachter zu Wort kommen. Wichtig werden vor allem die toxikologischen und gerichtsmedizinischen Expertisen bzw. die Ergebnisse der Auswertung der Spuren am Tatort. So behauptet ein Angeklagter, von den Geschehnissen nichts mitbekommen zu haben, weil er nach dem Konsum eines Mischgetränks das Bewusstsein verloren habe. Zahlreiche Spuren widerlegen jedoch diese Angaben. In der kommenden Woche werden die zahlreichen Zeugen befragt, darunter auch die Angehörigen des Mädchens und die Freunde, die mit ihr zuletzt Kontakt hatten.

Am Dienstag wurde nach den Eröffnungsplädoyers eine erste Pause angesetzt. Danach werden die Angeklagten zu Wort kommen.

(APA/red.)

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