Valorisierung

Sozialausschuss billigt weiteres Teuerungs-Entlastungspaket

Die Novelle sieht unter anderem eine kräftige Anhebung der Schülerbeihilfen vor. Auch die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld werden an die Inflation angepasst.

Schon derzeit wird das Pflegegeld jährlich an die Inflationsrate angepasst, künftig wird das auch für viele weitere Sozial- und Familienleistungen wie die Familienbeihilfe, das Kinderbetreuungsgeld und die Studienbeihilfe gelten. Der Sozialausschuss des Nationalrats hat am Dienstag das von der Regierung vorgelegte "Teuerungs-Entlastungspaket III" mit breiter Mehrheit gebilligt.

Neben den Koalitionsparteien stimmten auch SPÖ und FPÖ für den Gesetzentwurf und eine begleitende Novelle, die unter anderem eine kräftige Anhebung der Schülerbeihilfen vorsieht, berichtete die Parlamentskorrespondenz. Die SPÖ sieht es allerdings kritisch, dass Arbeitslosengeld und Notstandshilfe nicht von der Valorisierung umfasst sind. Grundsätzlich positiv bewerteten das Paket auch die Neos: Sie sind mit einzelnen Punkten aber unzufrieden, etwa mit der Einbeziehung des Rehabilitationsgeldes in das Paket, und wollen darüber im Plenum getrennt abstimmen.

Leistungen steigen im kommenden Jahr um 5,8 Prozent

Die Kosten des Pakets bezifferte Sozialminister Johannes Rauch mit rund 4 Mrd. Euro in den Jahren 2023 bis 2026. Das hängt allerdings auch davon ab, wie sich die Inflationsrate entwickeln wird. Der Sozialminister ortet jedenfalls einen "Meilenstein", schließlich werde eine regelmäßige Valorisierung von Sozialleistungen schon seit Jahrzehnten gefordert. "Der Sozialstaat wird damit krisenfest gemacht", so Rauch. Profitieren werden von der Valorisierung ihm zufolge 1,3 Millionen Menschen, zudem verwies er auf die seiner Meinung nach ebenso wichtigen Einmalzahlungen zum Teuerungsausgleich. In Bezug auf die Reform des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe würden Gespräche laufen.

Konkret werden künftig laut "Teuerungs-Entlastungspaket III" neben der Familienbeihilfe, dem Kinderbetreuungsgeld und der Studienbeihilfe auch der Mehrkindzuschlag, der Kinderabsetzbetrag, das Schulstartgeld, die Unterstützungsleistung für den "Papamonat" (Familienzeitbonus), das Rehabilitationsgeld, das Wiedereingliederungsgeld und das Umschulungsgeld jährlich an die Inflation angepasst. Diese Leistungen werden damit im kommenden Jahr voraussichtlich um 5,8 Prozent steigen. Das ist der zu erwartende - grundsätzlich auch für Pensionserhöhungen maßgebliche - Anpassungsfaktor gemäß ASVG, der sich nach der Jahresinflation mit Stand Juli des Vorjahres richtet. Für das Krankengeld wird eine diesbezügliche Option geschaffen, wobei die Entscheidung darüber bei den zuständigen Sozialversicherungen liegt und arbeitslose Personen davon jedenfalls ausgenommen sind.

Ein eigener, von den Koalitionsparteien im Ausschuss eingebrachter Gesetzesantrag stellt darüber hinaus sicher, dass von der neuen Valorisierungsregel auch Schülerbeihilfen umfasst sind. Das betrifft neben der Schulbeihilfe etwa auch die Heim- und die Fahrtkostenbeihilfe sowie diverse im Schülerbeihilfengesetz verankerte Einkommensgrenzen. Gleichzeitig werden die betreffenden Leistungen rückwirkend mit September 2022 außertourlich um 12 Prozent erhöht. Der Grundbetrag für die Schulbeihilfe steigt somit schon heuer von derzeit 1356 auf 1520 Euro, jener für die Heimbeihilfe von 1656 auf 1856 Euro. Die erste routinemäßige Valorisierung ist dann - analog zur Studienbeihilfe - für September 2023 vorgesehen.

Selbsterhalter-Stipendium auf 11.000 angehoben

Neu ist darüber hinaus, dass die Unterstützungsleistung für den sogenannten "Papamonat" künftig nicht mehr auf das Kinderbetreuungsgeld angerechnet wird. Das gilt für Geburten ab 2023. Außerdem wird das mit der Familienbeihilfe ausgezahlte Schulstartgeld von 100 Euro in Hinkunft bereits im August - statt wie bisher im September - überwiesen. Beim Kinderbetreuungsgeld sind unter anderem der Tagesbetrag von derzeit 33,88 Euro in der Kontovariante und der Höchstbetrag von 66 Euro pro Tag in der einkommensabhängigen Variante sowie die individuelle Zuverdienstgrenze von der Valorisierung betroffen. Jene Eltern, die vor der Geburt des Kindes nicht oder nur in geringem Maß gearbeitet haben, dürfen künftig 18.000 Euro - statt derzeit 16.200 - jährlich zum Kinderbetreuungsgeld dazuverdienen.

Auch bei der Studienbeihilfe sieht das Gesetzespaket begleitende Änderungen vor. So wird das für ein Selbsterhalter-Stipendium erforderliche Jahreseinkommen auf 11.000 Euro angehoben und der zuletzt bereits gesenkte "Erhöhungsfaktor" für bestimmte Beihilfen bis zum Jahr 2026 schrittweise abgeschafft. An die Inflation angepasst wird die Studienbeihilfe - anders als die anderen Sozial- und Familienleistungen - jeweils erst zu Beginn eines Studienjahres. Das hat zum einen verwaltungstechnische Gründen, zum anderen wurden die Beihilfensätze ohnehin erst mit 1. September 2022 deutlich erhöht, wie die Regierung in den Erläuterungen festhält.

Im Bereich der Sozialversicherung sieht der Gesetzentwurf vor, nicht das Rehabilitationsgeld, das Wiedereingliederungsgeld und das Krankengeld selbst an die Inflation anzupassen, sondern die jeweilige Bemessungsgrundlage. Zudem bleibt es beim Krankengeld den zuständigen Sozialversicherungsträgern vorbehalten, ob und in welchem Ausmaß sie per Satzung eine Valorisierung vornehmen. Dezidiert ausgenommen von einer Valorisierung ist das Krankengeld für arbeitslose Personen, da auch das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe nicht an die Inflation angepasst werden. Sehr wohl erhöht werden soll dagegen das Umschulungsgeld: Es wird arbeitslosen Personen gewährt, die sich krankheitsbedingt umschulen lassen.

(APA)

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