Energiepreise

1,3 Milliarden für Unternehmen: Die Fakten zum Energiekostenzuschuss

APA/BARBARA GINDL
  • Drucken

Energieintensive Unternehmen sollen mit insgesamt 1,3 Milliarden Euro gefördert werden. Das Geld soll noch heuer fließen. Allerdings gibt es die Förderung nicht umsonst.

Die Regierung hat am Mittwoch die Förderrichtlinie zum bereits im Sommer beschlossenen Unternehmens-Energiekostenzuschuss-Gesetz präsentiert. Energieintensive Unternehmen sollen mit insgesamt 1,3 Milliarden Euro gefördert werden. Betriebe, deren Energiekosten mindestens drei Prozent ihres Umsatzes betragen, können den Zuschuss ab Mitte November beantragen - das Geld soll noch heuer fließen. Für Betriebe, die weniger als 700.000 Euro Jahresumsatz machen, gilt diese Drei-Prozent-Hürde nicht. Die Förderung sieht vier Förderstufen vor, wobei in der Basisstufe 1 die Preisdifferenz zwischen 2021 und 2022 mit 30 Prozent gefördert wird.

Fördervolumen deutlich aufgestockt

"Mit dem Energiekostenzuschuss unterstützen wir energieintensive Unternehmen und gewerbliche Vereine mit einer Förderung von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe", sagte Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) in einer Stellungnahme. Im Unternehmens-Energiekostenzuschuss-Gesetz war ursprünglich ein Fördervolumen von 450 Millionen Euro vorgesehen, dieses Volumen soll nun wegen der stark gestiegenen Energiepreise auf 1,3 Milliarden Euro aufgestockt werden.

Energie-Mehrkosten werden für den Zeitraum 1. Februar bis 30. September 2022 gefördert - sollte die EU-Kommission die Genehmigungsfrist über das Jahresende hinaus verlängern, wäre auch eine Verlängerung grundsätzlich möglich. Abgewickelt wird der Zuschuss im Auftrag des Wirtschaftsministeriums von der aws, der Förderbank des Bundes. Dort wird man sich ab Ende Oktober bis Mitte November registrieren können, die formale Antragstellung ist ab Mitte November möglich. Die Auszahlung der Förderungen hat Kocher noch in diesem Jahr in Aussicht gestellt.

Sparkonzepte und verbotene Heizschwammerln

Allerdings gibt es die Förderung nicht umsonst: Größere Betriebe müssen ein Energiesparkonzept im Form eines Energieaudits vorlegen, andererseits dürfen Unternehmen, die Förderungen beantragen, bis 31. März 2023 die Innen- und Außenbereiche von Geschäften zwischen 21 Uhr und 6 Uhr nicht beleuchten, auch Heizungen im Außenbereich (z.B. Heizschwammerl oder beheizte Sessellifte) müssen ausgeschaltet werden. Flutlicht auf der Skipiste oder beheizte Schwimmbecken von Hotels bleiben erlaubt. Türen von Geschäften dürfen nicht ständig geöffnet bleiben.

Eine weitere Auflage betrifft die Auszahlung von Boni: Für das Jahr 2022 dürfen Unternehmen, die einen Energiekostenzuschuss bekommen, an ihre Manager nicht mehr als die Hälfte des Bonus des Vorjahres auszahlen.

Zusätzliche Förderung für kleine Betriebe

Zusätzlich zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen werden analog der Förderrichtlinie "Energiekostenzuschuss für Unternehmen", Kleinst- und Kleinbetriebe auf Basis des UEZG (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz) im Rahmen eines Pauschalfördermodells gefördert. Herangezogen werden die Energiekosten des Unternehmens 2022 und diese sollen halbiert werden (optional: Verdoppelung der Energiekosten 2021). Davon werden 30 Prozent pauschaliert nach Stufen gefördert. Die Zuschusshöhe nach der Pauschalierung beträgt mindestens 300 Euro (das entspricht 2000 Euro Energiekosten) und maximal 1800 Euro (bei 12.000 Euro Energiekosten).

Zusätzlich zur Stromkostenbremse für Haushalte und dem Energiekostenzuschuss für Unternehmen wurde im Ministerrat ein Stromkostenzuschuss von 120 Millionen Euro für die Landwirtschaft beschlossen. Die Umsetzung erfolgt als Sonderrichtlinie des Landwirtschaftsministeriums auf Basis des Landwirtschaftsgesetzes.

Gut, aber zu wenig

Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung haben die Aufstockung des Energiekostenzuschusses als richtiges Signal begrüßt - sie wünschen sich aber noch mehr Geld für die Unternehmen und einen längeren Förderungszeitraum. Ein Teil der gestiegenen Energiekosten werde abgefedert, "dennoch sind die Instrumente nicht ausreichend, um den enormen Druck auf die betroffenen Betriebe wirklich nachhaltig zu dämpfen", sagte IV-Präsident Georg Knill.

So sollte das Förderbudget von den nun angekündigten 1,3 Milliarden auf 2,5 Milliarden Euro aufgestockt und der Förderzeitraum bis mindestens Ende 2023 verlängert werden, fordert Knill laut Aussendung. Außerdem sollte das Kriterium des Betriebsverlustes bei den Stufen 3 und 4
entfallen - dazu müsse der EU-Beihilfenrahmen geändert werden. "Sonst greift die Unterstützung erst, wenn es bereits zu spät ist."

Was jetzt am Tisch liegt, ist eine dringende Ersthilfe", lautet die Bewertung von Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer und WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf. Die Aufstockung des Förderbudgets sei "das richtige Signal", ein Ende der Energiekrise aber nicht absehbar. "Sollten die Hilfen nicht reichen, muss auf jeden Fall nachgebessert werden."

Die Förderstufen im Überblick

In der Förderstufe 1 beträgt die Zuschuss-Untergrenze 2000 Euro, die Obergrenze ist mit 400.000 Euro festgelegt. Um Doppelförderungen zu vermeiden, müssen die geförderten Unternehmen für die Einstufung als energieintensives Unternehmen und zur Höhe der Mehraufwendungen die Bestätigung einer Steuerberatung vorlegen.

Stufe 2: Voraussetzung für den Zuschuss ist mindestens die Verdoppelung der Preise für Strom und Erdgas. In diesen Fällen werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit max. 30 Prozent gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt zwei Millionen Euro pro Unternehmen. Treibstoffe werden in dieser Stufe nicht gefördert.

Stufe 3: Die Unternehmen müssen darüber hinaus einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten nachweisen können. Die maximale Förderhöhe beträgt pro Unternehmen bis zu 25 Millionen Euro.

Stufe 4 gilt für ausgewählte Branchen wie Stahl-, Zement- oder Glashersteller. Hier sind maximale Zuschüsse pro Unternehmen bis zu 50 Millionen Euro möglich.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.