Fall Leonie

Vergewaltigungsprozess: Aufmarsch der Gutachter

Die drei Angeklagten werden jedesmal streng bewacht aus der U-Haft vorgeführt.
Die drei Angeklagten werden jedesmal streng bewacht aus der U-Haft vorgeführt.APA/HELMUT FOHRINGER
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Der Drogentod der 13-jährigen Schülerin Leonie sei „ohne ärztliche Intervention nicht abzuwenden“ gewesen. Dies erklärte der forensisch-toxikologische Gutachter. Angeklagt sind drei junge Männer aus Afghanistan.

Zum großen Aufmarsch der Gerichtsgutachter kam es am Donnerstag im Straflandesgericht Wien. Es war der dritte Tag im Prozess um das Sterben der 13-jährigen Schülerin Leonie.

Auf der Anklagebank sitzen ein 23-jähriger und ein 19-jährige Afghane, Männer, die 2015 im Zuge der Flüchtlingskrise nach Österreich gekommen waren. Ein dritter Angeklagter, ein 20-jähriger, ebenfalls aus Afghanistan, war erst im April 2021, zwei Monate vor der Tat, nach Österreich gekommen.

Leonie kam durch eine Drogen-Überdosis ums Leben. Ihr Tod sei „ohne ärztliche Intervention nicht abwendbar“ gewesen, erklärte der forensisch-toxikologische Experte Günter Paul Gmeiner. Durch die Menge, die der 13-jährigen Schülerin aus Tulln (Niederösterreich) verabreicht worden war, sei der Todeseintritt gleichsam zwingend gewesen. Gmeiner sprach vom Dreifachen der letalen Dosis.

Man könne, je nach Wirkstoffkonzentration innerhalb einer Tablette, annehmen, dass der Schülerin mindestens sechs Stück Ecstasy gegeben wurden. Genau genommen habe es sich um ein synthetisches Suchtgift gehandelt. Nämlich um MDA – dies sei mit Ecstasy „verwandt“.
Gemäß den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Wien wurde die 13-jährige Leonie Ende Juni des Vorjahres von den Angeklagten in die Gemeindewohnung gelockt, die dem 19-jährigen A. zugewiesen worden war. Dort seien dem untergewichtigen Mädchen die Tabletten, aufgelöst in einem Getränk, verabreicht worden.

Allen drei Angeklagten wird Vergewaltigung mit Todesfolge und schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen angelastet. Der 23-jährige R. und der 20-jährige H. geben sexuelle Handlungen zu, sagten aber vor den Geschworenen, das Opfer habe freiwillig mitgemacht. A. bestreitet jeglichen Sexualkontakt. Und kann daher nicht erklären, wie – gutachterlich festgestellte – DNA-Spuren des Opfers an seinen Intimbereich gelangt sind. Keiner der drei Männer bekennt sich schuldig im Sinne der Anklage.

Todesursache: Ersticken

Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp erklärte, dass MDA einen Natriummangel im Blut und dadurch eine sogenannte Elektrolyt-Verschiebung verursache. Es komme zu Salzmangel und dadurch zu Wasser-Einlagerungen in Lunge und Hirn. Zudem erhöhe sich die Körpertemperatur, was wiederum den Herzmuskel schwäche. Der Tod sei letztlich durch Ersticken als Folge der Drogen-Verabreichung eingetreten.

Die drei Männer hatten die Sterbende noch am frühen Morgen aus der Wohnung geschafft und an einen Baum gelehnt. Ein Handyvideo, welches R. am Tatort angefertigt hatte, zeigt, dass die 13-Jährige um 5.57 Uhr des 26. Juni noch lebte. Diese Video, das im Zuge der Ermittlungen sichergestellt werden konnte, wurde nun unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Gerichtssaal vorgespielt.

Aus dem molekulargenetischen Gutachten von Christa Nussbaumer ergibt sich wiederum, dass auch DNA-Spuren von R. und H. am Opfer sichergestellt wurden, solche Spuren, die den Vergewaltigungsvorwurf untermauern. Das Urteil ist für kommenden Donnerstag geplant.

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