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"Habe gedacht, sie geht heim": Erste Zeugen im Leonie-Prozess befragt

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Der erste Zeuge hatte einem der Angeklagten im Vorfeld 200 Ecstasy-Tabletten übergeben. Auch die beste Freundin des Opfers, ein Bekannter, der mit ihr am Wiener Donaukanal war, und die Ersthelferin sagten aus.

Am vierten Prozesstag rund um den Tod der 13-jährigen Leonie sind am Freitag die ersten Zeugen befragt worden. Darunter war jener Mann, der in dem Fall zunächst als vierter Verdächtiger geführt wurde. Der Afghane hatte im Vorfeld einem der Angeklagten 200 Ecstasy-Tabletten überreicht. Dem Mädchen sollen laut Anklage sieben Tabletten aufgelöst in einem Getränk verabreicht worden sein.

Für die Weitergabe der synthetischen Drogen sowie dem Verkauf von 1300 Gramm Kokain und sieben Kilogramm Cannabis wurde der Zeuge vor einem Jahr zu drei Jahren Haft verurteilt und sitzt diese derzeit ab. Er relativierte bei der Befragung durch Richterin Anna Marchart nun seine Aussage vor der Polizei kurz nach seiner Festnahme im Sommer 2021.

Damals gab er noch an, dass ihn der 23-jährige Erstangeklagte in der Nacht, als die 13-Jährige starb, angerufen habe und gefragt habe, was er tun soll. Bei ihm sei ein Mädchen, dem es sehr schlecht ginge. Der 23-Jährige sei am Telefon sehr aufgeregt und nervös gewesen und habe gemeint, dass er der 13-Jährigen sechs Ecstasy-Tabletten gegeben habe und sie nur noch da sitzt, nichts redet und ihr Herz nicht mehr klopft. "So etwas habe ich nie gesagt", meinte der Zeuge nun plötzlich. "Ich habe so etwas bei der Polizei nicht angegeben." Ihm sei es nach der Festnahme nicht gut gegangen, er habe wenig geschlafen und war berauscht.

„Ich war normal"

Obwohl die beiden seiner Aussage bei der Polizei zufolge über "die schlechten Tabletten" gesprochen haben, milderte er diese Aussage nun wieder ab. "Von den Tabletten habe ich schon früher welche genommen. Ich habe auch schon in einer Nacht 15 Tabletten genommen", behauptete er. "Und wie ist es Ihnen gegangen?", wollte Beisitzer Wolfgang Etl wissen. "Ich war normal", meinte er.

Der Anwalt der Angehörigen, Florian Höllwarth, beantragte, die damals vernehmenden Polizisten als Zeugen zum Prozess zu laden. Dem schlossen sich die Staatsanwälte und der zweite Privatbeteiligtenvertreter, Johannes Öhlböck, sowie die Anwälte des Drittangeklagten, Andreas Schweitzer und Sebastian Lesigang, an. Auch die Dolmetscherin soll als Zeugin geladen werden. Über den Beweisantrag wurde noch nicht entschieden.

Beste Freundin: „Ich hatte ein ungutes Gefühl"

Die beste Freundin des Opfers berichtete im Zeugenstand, dass jener Beschuldigte, der behauptet, der Freund der 13-Jährigen gewesen zu sein, nicht mit dem Mädchen in einer Beziehung gewesen sein kann. "Das kann ich mir nicht vorstellen", sagte die 17-Jährige. Auf Instagram habe die 13-Jährige den 20-Jährigen kennengelernt. Bei den beiden Treffen mit dem Afghanen sei er bereits anzüglich geworden. Bei einer Zusammenkunft bei einer Wiener U-Bahn habe der Mann den Mädchen angebliche Ecstasy-Tabletten zugesteckt. "Ich habe sie unauffällig auf den Boden geschmissen", sagte die 17-Jährige. Ob die 13-Jährige die Tablette genommen hat, habe sie nicht gesehen. Doch wurde ihre Freundin nach 15 Minuten „ganz anders". Da sei der 20-Jährige plötzlich zudringlich geworden. "Ich hab' ihre Hand genommen und hab' sie weggezerrt. Er wollte noch mit uns weggehen, aber ich hatte ein ungutes Gefühl", sagte die Freundin.

Am Abend vor der Tat war die 17-Jährige noch mit ihrer Freundin in Tulln unterwegs. Beim Bahnhof hätten sich die beiden getrennt. "Ich hab' gedacht, sie geht heim." In Wahrheit fragte die 13-Jährige einen Bekannten, ob er sie mit nach Wien nehmen würde. Dieser brachte sie zum Donaukanal, wo sie auf die Afghanen traf. Im Trubel verlor er die 13-Jährige aber aus den Augen. "Von mir aus war geplant, dass ich sie auch wieder nach Hause bringe", sagte der Zeuge. Er war ziemlich verärgert und schrieb ihr in der Nacht noch: "Ich fahr mit dir nie wieder fort. Lässt mich hier einfach stehen." Danach telefonierten die beiden noch gegen 2.00 oder 3.00 Uhr miteinander. "Da war sie noch gut gelaunt. Da ging es ihr noch gut", so der 17-Jährige. Laut Gerichtsmediziner starb die 13-Jährige zwischen 5.57 und 6.30 Uhr. Erst kurz vor 7.00 Uhr holten die Männer die Rettung.

„Einer hat gesagt, er kennt sie nicht"

Die 13-jährige Leonie war am 25. Juni 2021 mit den Männern in die Wohnung mitgegangen. Dort soll sie unter Drogen gesetzt und missbraucht worden sein. Sie wurde am nächsten Tag zuerst von einer Frau auf einem Grünstreifen in Wien-Donaustadt leblos aufgefunden. Diese sagte nun ebenfalls vor Gericht aus.

Die Pflegeassistentin war gerade am Weg zur Arbeit und leistete Erste Hilfe. Sie beobachtete zwei Männer bei dem Mädchen, das an einem Baum angelehnt war. Die Frau bemerkte, dass die 13-Jährige keine Vitalfunktionen mehr hatte, begann mit der Reanimation. Einer der Männer sprach gerade mit der Rettung am Telefon, hielt aber der Ersthelferin das Handy plötzlich hin. "Einer hat gesagt, er kennt sie (die 13-Jährige, Anm.) nicht", so die Zeugin. Der zweite Mann verschwand plötzlich, als die Polizei eintraf.

Letzter Gutachter sagte aus

Zu Wort kam am Freitag auch der letzte Gutachter. Der Allgemeinmediziner Ernst Rudolf hat beim dritten Angeklagten eine Altersfeststellung erstellt, da dieser behauptete, zum Tatzeitpunkt erst 16 Jahre alt gewesen zu sein. Dazu wurde zunächst eine Anamnese unternommen, um Krankheiten auszuschließen. Danach gab es eine körperliche Untersuchung und schlussendlich eine radiologische Untersuchung der linken Hand, der Zähne und des mittleren Schlüsselbeingelenks.

Hand und Zähne zeigten auf, dass der Angeklagte bereits über 16 Jahre sein musste, die Wachstumsfuge am Schlüsselbein zeigte auf, dass der Beschuldigte zum Untersuchungszeitpunkt ein Mindestalter von 19 Jahren hatte. Somit kann er zum Tatzeitpunkt nicht jünger als 18,95 Jahre alt gewesen sein, erklärte der Gutachter. Demnach ist der Mann, der behauptet, der Freund der 13-Jährigen gewesen zu sein, mittlerweile 20 Jahre alt, was für die Strafbemessung ausschlaggebend ist.

Angeklagte bekannten sich teilweise schuldig

Seit Dienstag müssen sich drei junge Männer afghanischer Abstammung im Alter zwischen 19 und 23 Jahren sich vor einem Schwurgericht verantworten. Ihnen wird Vergewaltigung mit Todesfolge und schwerer sexueller Missbrauch vorgeworfen. Für den ältesten Angeklagten, der im Tatzeitraum über 21 und somit erwachsen war, geht es im Fall eines Schuldspruchs um zehn bis 20 Jahre oder lebenslang. Die beiden anderen müssten mit bis zu 20 Jahren rechnen.

Die Angeklagten bekannten sich zwar teilweise schuldig, gaben sich aber bisher gegenseitig die Schuld. Aber sie gaben an, dass sie nicht wussten, dass das Mädchen erst 13 Jahre alt war. Sie gingen davon aus, dass sie 18 Jahre alt war. Zwei sprachen von einvernehmlichen sexuellen Handlungen mit der 13-Jährigen. Der Dritte will nur mit dem Mädchen gekuschelt haben, von Vergewaltigung wollten sie nichts wissen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen aber vor, dass alle drei das Mädchen missbraucht haben sollen, sobald das Suchtgift zu wirken begann. Unterstützt wird der Vorwurf durch zahlreiche, sichergestellte Spuren.

(APA)

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